Sitzung: 15.04.2020 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-115/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Südharz beschließt die als
Anlage beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde
Südharz.
Begründung:
Anfang 2014 eröffnete die Gemeinde
Südharz, mit Beschluss der 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der
Gemeinde Südharz, die Möglichkeit, Urnenbeisetzungen in Rasengräbern
durchzuführen.
Auf einigen Friedhöfen ist die
Nachfrage nach Rasengräbern sehr hoch, so dass Kapazitätsprobleme auftreten.
Bislang ist es möglich, dass
Ehepartner im Falle des Versterbens eines Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners
zwei Grabstellen nebeneinander erwerben können (Synopse § 11 Abs. 5 S 21). Auch
dadurch ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Grabstellen. Um dem
entgegenzuwirken, soll es ermöglicht werden, dass zwei Urnen unter einer Platte
bestattet werden können.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
15 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.