Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die als Anlage beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Südharz.

 

Begründung:

 

Anfang 2014 eröffnete die Gemeinde Südharz, mit Beschluss der 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Südharz, die Möglichkeit, Urnenbeisetzungen in Rasengräbern durchzuführen.

Auf einigen Friedhöfen ist die Nachfrage nach Rasengräbern sehr hoch, so dass Kapazitätsprobleme auftreten.

Bislang ist es möglich, dass Ehepartner im Falle des Versterbens eines Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners zwei Grabstellen nebeneinander erwerben können (Synopse § 11 Abs. 5 S 21). Auch dadurch ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Grabstellen. Um dem entgegenzuwirken, soll es ermöglicht werden, dass zwei Urnen unter einer Platte bestattet werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.