Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz zu empfehlen, folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz zu beauftragen:

 

            BRV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

            Leipziger Straße 87-92

06108 Halle (Saale)

 

Begründung:          

 

Nach § 140 (1) Pkt.2 KVG LSA ist das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig. Gemäß § 142 (2) KVG LSA kann sich das Rechnungsprüfungsamt hierzu eines Wirtschaftsprüfers bedienen. Eigenbetriebe haben lt. Eigenbetriebsgesetz bei dessen Beauftragung ein Vorschlagsrecht, welches durch einen Beschluss des Betriebsausschusses zum Ausdruck kommt. Da der KES und somit auch der Betriebsausschuss zum 31.12.2016 aufgelöst wurden, liegt die Entscheidung nunmehr bei der Gemeinde bzw. beim Gemeinderat.

 

 

Nachfolgende Angebote wurden eingeholt:

 

BRV GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Halle (Saale)

Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig

WRT Revision und Treuhand GmbH Halle (Saale)

 

 

 

Das Ergebnis der Prüfung über die beiden fristgerecht eingegangenen Angebote ergibt folgendes:

 

Firma                                                          Angebot € (netto)

          

           BRV GmbH Halle (Saale)                                       12.600,00 €

           Ebner Stolz GmbH & Co. KG Leipzig                  13.298,00 €

 

Daraus geht hervor, dass die BRV GmbH das günstigste Angebot abgegeben hat. Die BRV GmbH hat langjährige Erfahrungen in der Beratung und Prüfung kommunaler Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen, aber auch von Zweckverbänden und Anstalten des öffentlichen Rechts.

 

Die Gemeinde schlägt vor, dem Rechnungsprüfungsamt die Beauftragung zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz durch die BRV GmbH zu empfehlen.

           

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                          

Enthaltungen:

15

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.