Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, Elternbeiträge für die schließungsbedingte Nichtinanspruchnahme der Kindertagesstätten der Gemeinde Südharz für den Monat April 2020 zu erlassen. Sollte der Schließungszeitraum verlängert werden und die Erstattung der Elternbeiträge weiterhin vom Land erfolgen, werden auch für diesen Zeitraum Elternbeiträge erlassen.

 

Begründung:          

 

Seit dem 16.03.2020 sind u. a. die Kindertagesstätten aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung vom 13.03.2020, nachfolgend geregelt im Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 15.03.2020, der Allgemeinverfügung des Landkreises zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 16.03.3030 sowie aktuell in der 2. Eindämmungsverordnung vom 24.03.2020, geschlossen.

Die Schließung ist nach derzeitigem Stand bis 19.04.2020 angeordnet. Nachdem zunächst das zuständige Ministerium am 19.03.2020 mitteilte, keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Elternbeiträgen zu sehen, hat am 26.03.2020 die Landesregierung entschieden, den Gemeinden, die Elternbeiträge aufgrund der infektionsbedingten Schließungen der Kindereinrichtungen erlassen, diese Einnahmeausfälle zunächst für April 2020 zu erstatten. Die entsprechende Mitteilung des Ministeriums ist beigefügt.

Die Eltern haben bereits zahlreich nachgefragt, ob die Elternbeiträge gezahlt werden müssen. Mit der jetzigen Regelung zur Übernahme der Elternbeiträge ergibt sich für die Gemeinde eine Möglichkeit, die finanziellen Ausfälle abzumildern.

Im Vorgriff auf diese Entscheidung wurde festgelegt, die Elternbeiträge April nicht zu mahnen. Mit Bekanntwerden des Beschlusses der Landesregierung vom 26.03.2020 wurde am 27.03.2020 über die Internetseite und am 28.03.2020 über die MZ bekanntgegeben, dass ein Lastschrifteinzug für die Elternbeiträge nicht erfolgen wird.

Für Kinder von sogenannten Schlüsselpersonen in Bereichen der kritischen Infrastruktur ist eine Notbetreuung im Bedarfsfall anzubieten. In den vergangenen Wochen wurde davon in etwa der Hälfte der Einrichtungen mit durchschnittlich 1 - 3 Kindern Gebrauch gemacht. Insgesamt werden 518 Kinder in 8 Ortsteilen betreut. Bei den Elternbeiträgen handelt es sich um monatlich ca. 59.500 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.