Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließ die als Anlage beigefügte

 

Neufassung der Satzung der Gemeinde Südharz zur Umlage von Verbandsbeiträgen des Unterhaltungsverbandes

„Selke/Obere Bode“.

 

Begründung:          

 

1.  Die Neufassung der Satzung der Gemeinde Südharz zur Umlage von Verbandsbeiträgen des Unterhaltungsverbandes „Selke/Obere Bode“ wurde zum einen an die Orientierungssatzung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt und dessen Änderung angepasst. Sämtliche §§ wurden hier umgeschrieben, bzw. kam der „§ 3 Umlagepflicht“ hinzu. Zum Vergleich befinden sich die Orientierungssatzungen in der Anlage.

 

2.  Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 04.12.2019, Az. 2 L 45/18:

 

Zum anderen schreibt § 2 Abs. 1 KAG vor, dass kommunale Abgaben nur auf Grund einer Satzung erhoben werden dürfen, die den Kreis der Abgabenschuldner, den die Abgabe begründenden Tatbestand, den Maßstab und den Satz sowie die Entstehung und den Zeitpunkt der Fälligkeit der Schuld bestimmen muss. Geht also innerhalb des Kalenderjahres das Eigentum, das Erbbau- oder das Nutzungsrecht auf einen anderen über, ist der Vorteil des jeweiligen Nutznießers anteilig nach dem Zeitraum zu bemessen, in welchem er das Recht am Grundstück innehatte. Die Satzungen enthalten bisher keine Regelung zum Fall eines Wechsels des Eigentümers innerhalb eines Kalenderjahres.

 

Der § 4 Umlageschuldner wird daher entsprechend angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 16          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

13

                 2

            1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren .....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.