Sitzung: 24.06.2020 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-157/2020
Einbringer: |
Bürgermeister, Bauamt |
Gesetzliche Grundlagen: |
Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt |
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt in
seiner öffentlichen Sitzung:
a)
die
Billigung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Südharz mit Begründung, Umweltbericht und den beigefügten Anlagen
in den vorliegenden Fassungen sowie die wesentlichen verfügbaren
umweltbezogenen Informationen:
Schutzgut |
Themenkomplexe |
Unterlage, in der
die betreffenden umweltbezogenen Informationen verfügbar sind |
Mensch |
-
Bestandsaufnahme und Bewertung der
erwarteten Planauswirkungen in Bezug auf Erholungsfunktion, Arbeitsmarkt,
Lärmbelästigung |
-
Begründung des Flächennutzungsplans mit
Umweltbericht, -
Gemeinde Südharz-Entwicklungspotentiale zur
Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung, Stadtplanungsbüro Kautz, April
2010, -
Ortsentwicklung südliches Gemeindegebiet,
Städtebauliche Rahmenplanung Lärm, 2008 |
Boden |
-
Bestandsaufnahme in Bezug auf Erfüllung der
Bodenfunktionen, insbesondere zu Versiegelungsgrad sowie andere Bodenbeeinträchtigungen
im Gemeindegebiet, Vorbelastungen, Bodenlandschaften, geologischer
Untergrund, Bodenschätze und Bewertung in Bezug auf Planauswirkungen |
-
Begründung des Flächennutzungsplans mit
Umweltbericht, -
Anlage 2 – Altlastenverdachtsflächen -
Machbarkeitsstudie - Standortuntersuchung
zur Nutzung von Flächenpotentialen im Zuge der Erweiterung des
Industriestandortes Rottleberode; Stadtplanungsbüro Meißner & Dumjahn GbR
Nordhausen in Zusammenarbeit mit Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen, Oktober
2017, -
Stellungnahme Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, 19.12.2013,
17.1.2019, -
Landesamt für Geologie und Bergwesen
Sa.-An., 21.01.2013, 15.1.2019 -
Stellungnahme Landesanstalt
für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt, 27.12.2012 |
Wasser |
-
Bestandsaufnahme zu Fließgewässern,
Überschwemmungsgebieten, Versickerungsmöglichkeiten, Grundwasser,
Trinkwasserversorgung und Trinkwasserschutzgebiete, Umgang mit Schmutz- und
Niederschlagswasser sowie Bewertung in Bezug auf vorhersehbare
Planauswirkungen |
-
Begründung des Flächennutzungsplans mit
Umweltbericht, -
Hydrogeologische Untersuchungen zur
Relevanzbewertung, Optimierung und Neufestlegung des Trinkwasserschutzgebiets
Uftrungen“, IHU Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie mbH –
info@ihu-gmbh.com – www.ihu-gmbh.com, Stand 27. Oktober 2017 -
Stellungnahme Landkreis Mansfeld-Südharz,
04.01.2013, 21.1.2019, 29.8.2019 -
Stellungnahme Landesamt für Geologie und
Bergwesen Sa.-An., 21.01.2013, 15.1.2019 -
Stellungnahme LHW, 20.11.2018, -
Stellungnahme UHV „Helme“, 18.1.2019 -
Stellungnahme Anglerverband Sa.-An.,
30.11.2018 |
Klima / Luft |
-
Lokales Klima im Bestand, Luftbewegungen,
Luftqualität, Immissionsbelastungen sowie Bewertung in Bezug auf
vorhersehbare Planauswirkungen |
-
Begründung des Flächennutzungsplans mit
Umweltbericht |
Pflanzen, Tiere/
biologische Vielfalt |
-
Bestandsaufnahme Schutzobjekte – nach
Naturschutzrecht sowie deren Beeinflussung durch die Planung einschließlich
der artenschutzrechtlichen Aspekte, ökologische Verbundsysteme, Maßnahmen zum
Schutz und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, überschlägiger
Kompensationsumfang für flächenrelevante Planungen sowie Bewertung der
vorhersehbare Planauswirkungen |
-
Begründung des Flächennutzungsplans mit
Umweltbericht -
Stellungnahme Landkreis Mansfeld-Südharz,
04.01.2013, 21.1.2019, 29.8.2019 -
Stellungnahme Biosphärenreservat
Karstlandschaft Südharz, 21.12.2012 -
Stellungnahme Landesforstbetrieb -
Forstbetrieb Süd, 11.12.2012 -
Stellungnahme Landesstraßenbaubehörde
Sa.-An. (LSBB), Regionalbereich Süd, 7.8.2019 -
Verträglichkeitsuntersuchungen und
Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zu den
Bebauungsplänen 5, 6 und 7 der Gemeinde Rottleberode, FFH-VU, IBL
Umweltplanung, GmbH, Oldenburg, 2009 -
Verfahren zur Bewertung von Eingriff und
Ausgleich in Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rottleberode, vorgelegt von
Rechtsanwälten Füßer & Kollegen, Leipzig in Zusammenarbeit mit Dipl.-Ing.
Kautz, Sangerhausen im Februar 2008 |
Landschaftsbild |
-
Landschaftsbildbeschreibung im Bestand
sowie Beschreibung der zu erwartenden Planauswirkungen |
-
Machbarkeitsstudie - Standortuntersuchung
zur Nutzung von Flächenpotentialen im Zuge der Erweiterung des
Industriestandortes Rottleberode; Stadtplanungsbüro Meißner & Dumjahn GbR
Nordhausen in Zusammenarbeit mit Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen, Oktober
2017, |
Kultur- und Sachgüter |
-
Denkmalverzeichnis, Darstellung der
archäologischen Kulturdenkmale |
-
Begründung des Flächennutzungsplans mit
Umweltbericht -
Stellungnahme Landkreis Mansfeld-Südharz,
04.01.2013, 21.1.2019, 29.8.2019 -
Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologie Sachsen-Anhalt, 16.7.2019 |
b)
die
öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Südharz, der Begründung, des Umweltberichtes mit den beigefügten Anlagen sowie
den wesentlichen verfügbaren umweltbezogenen Informationen in den vorliegenden
Fassungen.
Die
Auslegung soll entsprechend des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020
erfolgen.
Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans
können bis zum 21.08.2020 abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen
können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den
Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung
benachrichtigt und nach § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich beteiligt.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.6.2019
den Planentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Südharz im räumlich
festgesetzten Geltungsbereich (siehe Anlage), den Entwurf der Begründung, des
Umweltberichts und der beigefügten Anlagen in der Fassung vom Juni 2019
gebilligt und deren öffentliche Auslegung beschlossen.
Die vorgenannte Planung, die Begründung, der
Umweltbericht und die Anlagen, sowie die wesentlichen verfügbaren
umweltbezogenen Informationen haben in der Zeit vom
22.7.2019 bis 30.8.2019 öffentlich ausgelegen. Parallel konnten die
genannten Unterlagen jederzeit im Internet unter www.gemeinde-suedharz.de/bekanntmachungen/index.php öffentlich eingesehen
werden.
Mit Schreiben vom 5.7.2019 wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4
Abs.2 BauGB zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Dabei wurde bestimmt,
dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben
werden können.
Im Ergebnis der Abwägung zu
den im o. g. formellen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wurde der Flächennutzungsplan geändert.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die
folgenden Punkte:
-
Die in
den bisherigen Entwürfen des FNP als potentielle Bauflächen dargestellten
gewerblichen Erweiterungsflächen in den Ortsteilen Rottleberode/Uftrungen
werden ihrer derzeitigen Nutzung entsprechend als Landwirtschaftsflächen
dargestellt. Die Gemeinde Südharz wird Alternativen für die notwendige
gewerbliche Entwicklung untersuchen.
-
Am
südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Roßla werden die potentiellen gemischten
Bauflächen (M) erweitert. Der Gemeinde Südharz liegen dafür Anfragen für
bauliche Nutzungen vor.
-
Die
potentielle Baufläche im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.
4 „Mühlenstraße“ im Ortsteil Roßla wird im aktuellen Entwurf des
Flächennutzungsplans als Grünfläche dargestellt. Es ist vorgesehen, den
rechtskräftigen Bebauungsplan im formellen Verfahren nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches aufzuheben.
-
Im
Ortsteil Roßla wird für die am Südufer der Kiesgrube dargestellte Grünfläche
die Zweckbestimmung „Zeltplatz“ ergänzt.
-
Im
Ortsteil Hainrode wird der Bebauungsplan Nr. 2 „Auf der Mühlwiese“ in der
vollständigen Größe des rechtskräftigen Bebauungsplans dargestellt.
-
Innerhalb
des Gemeindegebietes werden Flächen für den ruhenden Verkehr (P) ergänzt.
Auf Grund der oben
beschriebenen Änderungen wird der Entwurf des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
erneut ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe
ihrer Stellungnahme vorgelegt.
Anlage
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
13 |
2 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./.... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.