Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Einbringer:  

Bürgermeister, Bauamt                  

 

Gesetzliche Grundlagen:

Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)    die Billigung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Gemeinde Südharz mit Begründung, Umweltbericht und den beigefügten Anlagen in den vorliegenden Fassungen sowie die wesentlichen verfügbaren umweltbezogenen Informationen:

 

Schutzgut

Themenkomplexe

Unterlage, in der die betreffenden umweltbezogenen Informationen verfügbar sind

Mensch

-    Bestandsaufnahme und Bewertung der erwarteten Planauswirkungen in Bezug auf Erholungsfunktion, Arbeitsmarkt, Lärmbelästigung

-    Begründung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht,

-    Gemeinde Südharz-Entwicklungspotentiale zur Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung, Stadtplanungsbüro Kautz, April 2010,

-    Ortsentwicklung südliches Gemeindegebiet, Städtebauliche Rahmenplanung Lärm, 2008

Boden

-    Bestandsaufnahme in Bezug auf Erfüllung der Bodenfunktionen, insbesondere zu Versiegelungsgrad sowie andere Bodenbeeinträchtigungen im Gemeindegebiet, Vorbelastungen, Bodenlandschaften, geologischer Untergrund, Bodenschätze und Bewertung in Bezug auf Planauswirkungen

-    Begründung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht,

-    Anlage 2 – Altlastenverdachtsflächen

-    Machbarkeitsstudie - Standortuntersuchung zur Nutzung von Flächenpotentialen im Zuge der Erweiterung des Industriestandortes Rottleberode; Stadtplanungsbüro Meißner & Dumjahn GbR Nordhausen in Zusammenarbeit mit Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen, Oktober 2017,

-    Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, 19.12.2013, 17.1.2019,

-    Landesamt für Geologie und Bergwesen Sa.-An., 21.01.2013, 15.1.2019

-    Stellungnahme Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt, 27.12.2012

Wasser

-    Bestandsaufnahme zu Fließgewässern, Überschwemmungsgebieten, Versickerungsmöglichkeiten, Grundwasser, Trinkwasserversorgung und Trinkwasserschutzgebiete, Umgang mit Schmutz- und Niederschlagswasser sowie Bewertung in Bezug auf vorhersehbare Planauswirkungen

-    Begründung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht,

-    Hydrogeologische Untersuchungen zur Relevanzbewertung, Optimierung und Neufestlegung des Trinkwasserschutzgebiets Uftrungen“, IHU Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie mbH – info@ihu-gmbh.com – www.ihu-gmbh.com, Stand 27. Oktober 2017

-    Stellungnahme Landkreis Mansfeld-Südharz, 04.01.2013, 21.1.2019, 29.8.2019

-    Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen Sa.-An., 21.01.2013, 15.1.2019

-    Stellungnahme LHW, 20.11.2018,

-    Stellungnahme UHV „Helme“, 18.1.2019

-    Stellungnahme Anglerverband Sa.-An., 30.11.2018

Klima / Luft

-    Lokales Klima im Bestand, Luftbewegungen, Luftqualität, Immissionsbelastungen sowie Bewertung in Bezug auf vorhersehbare Planauswirkungen

-    Begründung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht

 

Pflanzen, Tiere/ biologische Vielfalt

-    Bestandsaufnahme Schutzobjekte – nach Naturschutzrecht sowie deren Beeinflussung durch die Planung einschließlich der artenschutzrechtlichen Aspekte, ökologische Verbundsysteme, Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, überschlägiger Kompensationsumfang für flächenrelevante Planungen sowie Bewertung der vorhersehbare Planauswirkungen

-    Begründung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht

-    Stellungnahme Landkreis Mansfeld-Südharz, 04.01.2013, 21.1.2019, 29.8.2019

-    Stellungnahme Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, 21.12.2012

-    Stellungnahme Landesforstbetrieb - Forstbetrieb Süd, 11.12.2012

-    Stellungnahme Landesstraßenbaubehörde Sa.-An. (LSBB), Regionalbereich Süd, 7.8.2019

-    Verträglichkeitsuntersuchungen und Untersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zu den Bebauungsplänen 5, 6 und 7 der Gemeinde Rottleberode, FFH-VU, IBL Umweltplanung, GmbH, Oldenburg, 2009

-    Verfahren zur Bewertung von Eingriff und Ausgleich in Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rottleberode, vorgelegt von Rechtsanwälten Füßer & Kollegen, Leipzig in Zusammenarbeit mit Dipl.-Ing. Kautz, Sangerhausen im Februar 2008

Landschaftsbild

-    Landschaftsbildbeschreibung im Bestand sowie Beschreibung der zu erwartenden Planauswirkungen

-    Machbarkeitsstudie - Standortuntersuchung zur Nutzung von Flächenpotentialen im Zuge der Erweiterung des Industriestandortes Rottleberode; Stadtplanungsbüro Meißner & Dumjahn GbR Nordhausen in Zusammenarbeit mit Planungsbüro Dr. Weise, Mühlhausen, Oktober 2017,

Kultur- und Sachgüter

-    Denkmalverzeichnis, Darstellung der archäologischen Kulturdenkmale

-    Begründung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht

-    Stellungnahme Landkreis Mansfeld-Südharz, 04.01.2013, 21.1.2019, 29.8.2019

-    Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, 16.7.2019

 

b)    die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Südharz, der Begründung, des Umweltberichtes mit den beigefügten Anlagen sowie den wesentlichen verfügbaren umweltbezogenen Informationen in den vorliegenden Fassungen.

Die Auslegung soll entsprechend des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 erfolgen.

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans können bis zum 21.08.2020 abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und nach § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich beteiligt.

 

 

Begründung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.6.2019 den Planentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Südharz im räumlich festgesetzten Geltungsbereich (siehe Anlage), den Entwurf der Begründung, des Umweltberichts und der beigefügten Anlagen in der Fassung vom Juni 2019 gebilligt und deren öffentliche Auslegung beschlossen.

Die vorgenannte Planung, die Begründung, der Umweltbericht und die Anlagen, sowie die wesentlichen verfügbaren umweltbezogenen Informationen haben in der Zeit vom 22.7.2019 bis 30.8.2019 öffentlich ausgelegen. Parallel konnten die genannten Unterlagen jederzeit im Internet unter www.gemeinde-suedharz.de/bekanntmachungen/index.php öffentlich eingesehen werden.

Mit Schreiben vom 5.7.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs.2 BauGB zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert. Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Im Ergebnis der Abwägung zu den im o. g. formellen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wurde der Flächennutzungsplan geändert.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die folgenden Punkte:

-       Die in den bisherigen Entwürfen des FNP als potentielle Bauflächen dargestellten gewerblichen Erweiterungsflächen in den Ortsteilen Rottleberode/Uftrungen werden ihrer derzeitigen Nutzung entsprechend als Landwirtschaftsflächen dargestellt. Die Gemeinde Südharz wird Alternativen für die notwendige gewerbliche Entwicklung untersuchen.

-       Am südöstlichen Ortsrand des Ortsteils Roßla werden die potentiellen gemischten Bauflächen (M) erweitert. Der Gemeinde Südharz liegen dafür Anfragen für bauliche Nutzungen vor.

-       Die potentielle Baufläche im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 4 „Mühlenstraße“ im Ortsteil Roßla wird im aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplans als Grünfläche dargestellt. Es ist vorgesehen, den rechtskräftigen Bebauungsplan im formellen Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufzuheben.

-       Im Ortsteil Roßla wird für die am Südufer der Kiesgrube dargestellte Grünfläche die Zweckbestimmung „Zeltplatz“ ergänzt.

-       Im Ortsteil Hainrode wird der Bebauungsplan Nr. 2 „Auf der Mühlwiese“ in der vollständigen Größe des rechtskräftigen Bebauungsplans dargestellt.

-       Innerhalb des Gemeindegebietes werden Flächen für den ruhenden Verkehr (P) ergänzt.

Auf Grund der oben beschriebenen Änderungen wird der Entwurf des Flächennutzungsplans gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe ihrer Stellungnahme vorgelegt.

 

Anlage

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 16          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

13

2

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.