Sitzung: 24.06.2020 Gemeinderat Südharz
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-159/2020
Einbringer: |
Bürgermeister, Hauptamt |
Gesetzliche Grundlagen: |
§ 49 Abs. 3 KVG LSA i.V.m. der Hauptsatzung |
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt,
Frau/Herrn Frenzel
Frau/Herrn George
als sachkundige Einwohner mit beratender Stimme in den Schul-, Sozial- und Kulturausschuss zu berufen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.4.2020 eine Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Darin enthalten ist die Einrichtung von nunmehr 3 beratenden Ausschüssen, die jeweils mit 5 Ratsmitgliedern und zwei sachkundigen Einwohnern besetzt sein sollen. Die Hauptsatzungsänderung hinsichtlich der Ausschüsse wurde im Amtsblatt Nr. 10 vom 29.5.2020 bekannt gemacht. Dies erfolgte zusammen mit dem Aufruf zur Suche nach sachkundigen Einwohnern.
Es meldeten sich innerhalb der gesetzten Frist bis zum 9.6.2020 3 Einwohner (siehe Anlage).
Die Amtszeit der sachkundigen Einwohner endet, soweit die Berufung nicht zuvor widerrufen wird, mit dem Zusammentritt des neu gewählten Gemeinderates.
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Ansatz
lt. HH |
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Ertrag |
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Ansatz
lt. HH |
Noch
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Produktkonto |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den Folgejahren
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Bemerkungen
der Finanzverwaltung |
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
15 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Vorsitzender des Gemeinderates