Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Einbringer:  

Bürgermeister, Hauptamt              

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 49 Abs. 3 KVG LSA i.V.m. der Hauptsatzung

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt,

 

Frau/Herrn      Frenzel

 

Frau/Herrn      George

 

als sachkundige Einwohner mit beratender Stimme in den Schul-, Sozial- und Kulturausschuss zu berufen.

 

 

Begründung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.4.2020 eine Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Darin enthalten ist die Einrichtung von nunmehr 3 beratenden Ausschüssen, die jeweils mit 5 Ratsmitgliedern und zwei sachkundigen Einwohnern besetzt sein sollen. Die Hauptsatzungsänderung hinsichtlich der Ausschüsse wurde im Amtsblatt Nr. 10 vom 29.5.2020 bekannt gemacht. Dies erfolgte zusammen mit dem Aufruf zur Suche nach sachkundigen Einwohnern.

Es meldeten sich innerhalb der gesetzten Frist bis zum 9.6.2020 3 Einwohner (siehe Anlage).

Die Amtszeit der sachkundigen Einwohner endet, soweit die Berufung nicht zuvor widerrufen wird, mit dem Zusammentritt des neu gewählten Gemeinderates.

 

 

 

 

                                   

 

 

 

Ansatz lt. HH

Noch verfügbar

 

Produktkonto

 

 

 

 

Ertrag

 

Aufwand

 

 

 

Investition/

 

Ansatz lt. HH

Noch verfügbar

Produktkonto

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

Auszahlungen

 

 

 

Bemerkungen zur Wirtschaftlichkeit / Erträge / Aufwendungen in den Folgejahren

 

…………………………………………………………………………………………………

 

…………………………………………………………………………………………………

 

…………………………………………………………………………………………………


 

Bemerkungen der Finanzverwaltung

 

……………………………………………………

 

…………………………………………………………………………………………………

 

…………………………………………………………………………………………………

 

…………………………………………………………………………………………………

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 16          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

                  0

            1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.           

 

 

 

Vorsitzender des Gemeinderates