Sitzung: 22.06.2020 Ortschaftsrat Kleinleinungen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 06-004/2020
Beschlusstext:
Der Ortschaftsrat
Kleinleinungen beauftragt die Ortsbürgermeisterin, im Rat der Gemeinde Südharz
den nachstehenden Antrag zum Bau einer Löschwasserzisterne zu stellen.
Begründung:
Nach
§ 2 Abs. 2 BrSchG hat die Gemeinde für eine ausreichende Löschwasserversorgung
Sorge zu tragen. Der Ortsteil Kleinleinungen zeichnet sich durch eine
vorwiegend niedrige Bebauung mit Mischnutzung aus. Neben Wohnbebauung ist ein
landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung und eine Tischlerei ortsansässig.
Lt. Arbeitsblatt W405 des DVGW ist der Löschwasserbedarf für den Grundschutz
bei niedriger, i.d.R. freistehender Bebauung mit 800L/min (48m³/h) für die
Dauer von mindestens 2 Std. zu bemessen. Aktuell wird versucht, diesen
Grundschutz durch eine Dauerstauung des Flusses „Leine“ zu gewährleisten.
Parallel dazu gibt es jetzt im Gemeinderat Bestrebungen, einen
Löschwasservertrag mit dem Wasserverband abzuschließen. Der Ortschaftsrat
Kleinleinungen hält beide Varianten nicht für ausreichend. Gründe:
1.
Ein natürliches Fließgewässer sollte schon aus ökologischen Gründen nicht dauerhaft
gestaut werden. Bei der Grundräumung im Herbst 2019 wurden europäische
Flussaale im Schlamm gefunden, gerettet und in den Fluss zurückgesetzt (s.
Fotos). Der Europäische Aal wird in der Roten Liste der Weltnaturschutzunion
IUCN als „vom Aussterben bedroht“ geführt, in der Roten Liste gefährdeter Tiere
Deutschlands (1998) als „gefährdet“. Im Washingtoner Artenschutzübereinkommen
CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna
and Flora) ist der Europäische Aal seit der 14. Vertragsstaatenkonferenz (Juni
2007) im Anhang II gelistet.
2.
Durch klimatische Veränderungen führt der Fluss zudem immer weniger Wasser.
Durch den Dauerstau verringert sich die Fließgeschwindigkeit des Wassers. Es
droht regelmäßig Verschlammung und vermehrtes Algen- und Pflanzenwachstum. Die
Kosten für das Ausbaggern müssen von der Gemeinde getragen werden (s. Anlage
1).
In
härteren Wintern friert das gestaute Wasser zudem naturgemäß zu.
3.
Die vorhandenen Stauwehren sind alt, marode, defekt. Diese müssten erneuert
werden, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist.
4.
Kleinleinungen wird von einem Tiefbrunnen mit Hochwasserbehälter in
Großleinungen mit Trinkwasser versorgt. Die zuführenden Rohre sind nur dafür
ausgelegt. Laut IGEK von 2017 sieht der Wasserverband die Löschwasserversorgung
über das Trinkwassernetz generell als problematisch an: „Da der
Löschwasserbedarf größere Ansprüche an die Vorhaltemenge und die Dimension des
Leitungsnetzes stellt, ist in ländlichen Regionen eine Abdeckung des notwendigen
Löschwasserbedarfsvolumens über das Trinkwassernetz kaum möglich.“ (S. 68 IGEK)
Es droht zudem die Gefahr von Verunreinigung des Trinkwassers und von
Rohrbrüchen durch Druckspitzen.
Um
den Löschwasserbedarf für den Ortsteil Kleinleinungen nachhaltig zu
gewährleisten und den Brandschutz sicherzustellen, hält es der Ortschaftsrat
aus o.g. Gründen für nicht ausreichend, eine wasserrechtliche Genehmigung für
den Dauerstau der Leine zu beantragen. Daher wird der Einbau einer
unterirdische Löschwasserzisterne (96m³) beantragt. Aus Kostengründen wird eine
Zisterne aus Betonfertigteilen vorgeschlagen. Möglicher Einbauort wäre evtl.
das Bauhofgelände hinter dem Kirchgarten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates einschl. der
Ortsbürgermeisterin: 3
davon anwesend:
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
3 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt waren ../... Mitglieder des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.