Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Ortschaftsrat Kleinleinungen beauftragt die Ortsbürgermeisterin, im Rat der Gemeinde Südharz den nachstehenden Antrag zum Bau einer Löschwasserzisterne zu stellen.

 

Begründung:                                  

Nach § 2 Abs. 2 BrSchG hat die Gemeinde für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen. Der Ortsteil Kleinleinungen zeichnet sich durch eine vorwiegend niedrige Bebauung mit Mischnutzung aus. Neben Wohnbebauung ist ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Tierhaltung und eine Tischlerei ortsansässig. Lt. Arbeitsblatt W405 des DVGW ist der Löschwasserbedarf für den Grundschutz bei niedriger, i.d.R. freistehender Bebauung mit 800L/min (48m³/h) für die Dauer von mindestens 2 Std. zu bemessen. Aktuell wird versucht, diesen Grundschutz durch eine Dauerstauung des Flusses „Leine“ zu gewährleisten. Parallel dazu gibt es jetzt im Gemeinderat Bestrebungen, einen Löschwasservertrag mit dem Wasserverband abzuschließen. Der Ortschaftsrat Kleinleinungen hält beide Varianten nicht für ausreichend. Gründe:

 

1. Ein natürliches Fließgewässer sollte schon aus ökologischen Gründen nicht dauerhaft gestaut werden. Bei der Grundräumung im Herbst 2019 wurden europäische Flussaale im Schlamm gefunden, gerettet und in den Fluss zurückgesetzt (s. Fotos). Der Europäische Aal wird in der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN als „vom Aussterben bedroht“ geführt, in der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands (1998) als „gefährdet“. Im Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist der Europäische Aal seit der 14. Vertragsstaatenkonferenz (Juni 2007) im Anhang II gelistet.

 

2. Durch klimatische Veränderungen führt der Fluss zudem immer weniger Wasser. Durch den Dauerstau verringert sich die Fließgeschwindigkeit des Wassers. Es droht regelmäßig Verschlammung und vermehrtes Algen- und Pflanzenwachstum. Die Kosten für das Ausbaggern müssen von der Gemeinde getragen werden (s. Anlage 1).

In härteren Wintern friert das gestaute Wasser zudem naturgemäß zu.

 

3. Die vorhandenen Stauwehren sind alt, marode, defekt. Diese müssten erneuert werden, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist.

 

4. Kleinleinungen wird von einem Tiefbrunnen mit Hochwasserbehälter in Großleinungen mit Trinkwasser versorgt. Die zuführenden Rohre sind nur dafür ausgelegt. Laut IGEK von 2017 sieht der Wasserverband die Löschwasserversorgung über das Trinkwassernetz generell als problematisch an: „Da der Löschwasserbedarf größere Ansprüche an die Vorhaltemenge und die Dimension des Leitungsnetzes stellt, ist in ländlichen Regionen eine Abdeckung des notwendigen Löschwasserbedarfsvolumens über das Trinkwassernetz kaum möglich.“ (S. 68 IGEK) Es droht zudem die Gefahr von Verunreinigung des Trinkwassers und von Rohrbrüchen durch Druckspitzen.

Um den Löschwasserbedarf für den Ortsteil Kleinleinungen nachhaltig zu gewährleisten und den Brandschutz sicherzustellen, hält es der Ortschaftsrat aus o.g. Gründen für nicht ausreichend, eine wasserrechtliche Genehmigung für den Dauerstau der Leine zu beantragen. Daher wird der Einbau einer unterirdische Löschwasserzisterne (96m³) beantragt. Aus Kostengründen wird eine Zisterne aus Betonfertigteilen vorgeschlagen. Möglicher Einbauort wäre evtl. das Bauhofgelände hinter dem Kirchgarten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates einschl. der

Ortsbürgermeisterin: 3                   

davon anwesend:   

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

3

0

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt waren ../...  Mitglieder des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.