Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Umsetzung des Projektes „Sanierung des Freizeitbades Thyragrotte“ im Rahmen des Bundeprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ entsprechend der im Schreiben des Forschungszentrums Jülich vom 25.05.2020 (Projektträger Jülich) enthaltenen Informationen und die Bereitstellung des entsprechenden kommunalen Eigenanteils in Höhe von insgesamt 422.300,00 €.

 

 

Begründung:                                  

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hat der Projektträger Jülich (der mit der Umsetzung und Betreuung des Förderprogramms durch das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat – BMI - und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung – BBSR – beauftragt wurde) mit Schreiben vom 25.05.2020 der Gemeinde Südharz mitgeteilt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 11. März 2020 eine Förderung der Gemeinde Südharz für das erwähnte Projekt beschlossen hat. In diesem Schreiben werden danach nähere Informationen über den weiteren Ablauf gegeben.

Der Förderzeitraum wird grundsätzlich auf die Jahre 2020 bis 2024 festgelegt.

Der Haushaltsausschuss hat die Bundesförderung auf bis zu 3.800.000,00 € festgelegt.

In dem erwähnten Schreiben (liegt der Vorlage bei) wird darauf hingewiesen, dass ein entsprechender Ratsbeschluss für die Umsetzung des Projektes und die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils sowie dessen Nachweis im kommunalen Haushalt notwendig ist.

Der Ratsbeschluss ist mit der noch erforderlichen Antragstellung einzureichen.

Auf Grund der nunmehr avisierten Förderung in Höhe von 3.800.000,00 € wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde weiterhin einen 10% Eigenanteil aufbringen kann und insofern die Gesamtkosten reduzieren wird (4.222.300,00 €).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 11          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

10

0

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.