Sitzung: 30.09.2020 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 21-199/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende
Neufassung der Hauptsatzung.
Begründung:
In der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2020 wurde eine Neufassung der Hauptsatzung beschlossen und zur Genehmigung bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Im Rahmen des darauf zurückgehenden Anhörungsverfahren (Thema Wertgrenzen, Geschäfte der laufenden Verwaltung) wurde zwischenzeitlich u.a. in der Ratssitzung vom 15.07.2020 über Änderungen diskutiert. Basis der jetzt vorliegenden Textversion ist ein überarbeiteter Vorschlag eines Gemeinderates vom 17.08.2020, der u.a. im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
Angepasst sind die Wertgrenzen in der betragsgenauen Zuordnung zu den Zuständigkeitsbereichen Gemeinderat, Ausschüsse, Bürgermeister. Neu ist § 4 Ziffer 9, § 6 Absatz 6, Ziffer 7 (Rechtsgeschäfte in den Bereichen Vermessung, Kataster-, Rechts und Versicherungsangelegenheiten). Grundstücksangelegenheiten sind bereits unter § 4 Ziffer 4, § 6 Ziffer 4 erfasst. Angepasst ist auch die Wertgrenze in § 10 Satz 2 (Zuständigkeit des Bürgermeisters) und die Regelung in § 10 Ziffer 6.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 17
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
12 |
3 |
2 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.