Sitzung: 25.11.2020 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-228/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die in der beiliegenden Liste aufgeführten außerplanmäßigen und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und nimmt die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze zur Kenntnis.
Begründung:
Mit dem Jahresabschluss sind mehrere über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 105 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu buchen (Anlage 1). Diese betreffen in der Regel Abschlussbuchungen in den Abschreibungskonten. Im Jahr 2013, dem Jahr der Einführung der Doppik in den Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt, fehlten viele gesetzliche Regelungen, bzw. waren widersprüchlich. Daher sind im Zuge des Jahresabschlusses einige Anordnungen mehr zu buchen. Die Liste enthält alle Anordnungen unabhängig der bestehenden Wertgrenzen. Zu den Anordnungen oberhalb der Wertgrenzen sind entsprechende Erläuterungen beigefügt. Im Sinne der Vollständigkeit werden alle zu buchenden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen mitgeteilt. Nachrichtlich werden die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als Anlage 2 beigefügt, welche nicht mehr notwendig waren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
16 |
0 |
0 |