Sitzung: 25.11.2020 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-229/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, gemäß § 19 Kommunalhaushaltsverordnung des
Landes Sachsen-Anhalt, dass für das Haushaltsjahr 2013 die folgenden
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für übertragbar erklärt
werden.
Begründung:
Im Zuge des
Jahresabschlusses entstehen Übertragungen nach § 19 der Kommunalhaushaltsverordnung
des Landes Sachsen-Anhalt, wenn:
1. Rechnungen
im laufenden Haushaltsjahr (hier 2013) angeordnet werden, die eigentliche
Bezahlung aber erst im Folgejahr (hier 2014) erfolgt. Hier wurde eine
entsprechende Rechtsverpflichtung eingegangen, welche eine Auszahlung im
Folgejahr erfordert.
2. Die
Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht verwendet wurden und im folgenden
Haushaltsjahr zur Verfügung stehen sollen.
Die Übertragung setzt voraus, dass die Mittel im Folgejahr zur Verfügung stehen. Im laufenden Haushaltsjahr wird der Haushaltsansatz entsprechend fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
16 |
0 |
0 |