Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, gemäß § 19 Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, dass für das Haushaltsjahr 2013 die folgenden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für übertragbar erklärt werden.

 

Begründung:

Im Zuge des Jahresabschlusses entstehen Übertragungen nach § 19 der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, wenn:

1.    Rechnungen im laufenden Haushaltsjahr (hier 2013) angeordnet werden, die eigentliche Bezahlung aber erst im Folgejahr (hier 2014) erfolgt. Hier wurde eine entsprechende Rechtsverpflichtung eingegangen, welche eine Auszahlung im Folgejahr erfordert.

2.    Die Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht verwendet wurden und im folgenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen sollen.

Die Übertragung setzt voraus, dass die Mittel im Folgejahr zur Verfügung stehen. Im laufenden Haushaltsjahr wird der Haushaltsansatz entsprechend fortgeschrieben.

                                   

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    16

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

16

0

0