Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Beantragung zur Fortführung des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ für das Programmjahr 2021-2025 gemäß beigefügter Anlage.

Ein Teil der beantragten Mittel soll der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur weiteren Sanierung des Schlosses zur Verfügung gestellt werden.

 

Begründung:

Der Ortsteil Stadt Stolberg (Harz) hat seit 1991 die Möglichkeit Fördermittel im Rahmen des o.g. Förderprogramms in Anspruch zu nehmen. Die Beantragung der Mittel erfolgt jeweils pro Programmjahr für 5 Haushaltsjahre.

Für den im Vorjahr gestellten Antrag für das Programmjahr 2020 liegt bisher vom Fördermittelgeber noch kein Bewilligungsbescheid vor.

 

Durch die erneute Beantragung der Fortführung des Förderprogramms besteht die Möglichkeit wichtige kommunale Maßnahmen durchzuführen und die Sanierung des Schlosses Stolberg und weitere Vorhaben zu unterstützen.

Hinsichtlich der zukünftigen Finanzierung / Unterstützung des Vorhabens der Sanierung des Schlosses Stolberg (5. BA), sind Mittel auf der Grundlage derzeitig vorliegender Informationen von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingestellt.

 

Der Eigenanteil der kommunalen Maßnahmen wird voraussichtlich 20 % betragen.

Für die beantragten Mittel zur Sanierung des Schlosses Stolberg sollen die Eigenanteile von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz übernommen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Vorsitzenden:                      

davon anwesend:    16

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

14

0

2