Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Abforderung der für das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung stehenden Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ für den OT Stadt Stolberg in Höhe von 2.469.750,00 €.

 

Begründung:                                  

Im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ für den OT Stadt Stolberg, stehen für das Haushaltsjahr 2020 Fördermittel in Höhe von 2.469.750,00 € zur Verfügung. Die Mittel wurden im Rahmen der ergangenen Bewilligungsbescheide vom 12.12.2016 für das Programmjahr 2016 (1.077.710,00 €) und vom 21.11.2017 für das Programmjahr 2017 (1.392.040,00 €) bewilligt. Die erwähnten Zuwendungsbescheide wurden zweckgebunden erlassen. Die Mittel sind insofern für die Sanierung des Schlosses Stolberg, 5. BA und die Sanierungsbetreuung zu verwenden (zusätzlich war im PJ 2016 noch die abgeschlossene Maßnahme der „Waschbergstraße“ enthalten).

Da die abzurufenden Mittel fast ausschließlich zur Weiterleitung an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) für die Sanierung des Schlosses Stolberg (5. BA) verwendet werden sollen und davon ausgegangen wird, dass durch die DSD die Mittel nicht innerhalb der vorgegebenen Zweimonatsfrist ausgegeben werden können, droht bei dem Abruf der Mittel (und der erbetenen Fälligkeit zum 30.12.2020) eine Verzinsung derselben.

Auf diese Problematik hat die Gemeinde u.a. in einer Mail vom 28.10.2020 nochmals hingewiesen und von der DSD eine Zustimmung des Abrufes und die Übernahme der möglicherweise entstehenden Zinsen für nicht verausgabte Fördermittel erbeten (unabhängig von der ohnehin bereits vertraglich fixierten Regelung der Zinsübernahme). In einer Mail vom 31.10.2020 bestätigt die DSD die Kostenübernahme der Verzinsung und stimmt dem Abruf der Fördermittel zu.

Die Gemeinde hat die erwähnten Fördermittel zum 30.10.2020 fristgemäß angefordert. Es wird gebeten dies zu bestätigen. 

                       

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    16

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

16

0

0