Sitzung: 25.11.2020 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-237/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz
beschließt die Abforderung der für das Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung
stehenden Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher
Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ für den OT
Stadt Stolberg in Höhe von 2.469.750,00 €.
Begründung:
Im Rahmen des
Förderprogramms „Städtebaulicher
Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ für den OT
Stadt Stolberg, stehen für das Haushaltsjahr 2020 Fördermittel in Höhe von
2.469.750,00 € zur Verfügung. Die Mittel wurden im Rahmen der ergangenen
Bewilligungsbescheide vom 12.12.2016 für das Programmjahr 2016 (1.077.710,00 €)
und vom 21.11.2017 für das Programmjahr 2017 (1.392.040,00 €) bewilligt. Die
erwähnten Zuwendungsbescheide wurden zweckgebunden erlassen. Die Mittel sind
insofern für die Sanierung des Schlosses Stolberg, 5. BA und die
Sanierungsbetreuung zu verwenden (zusätzlich war im PJ 2016 noch die
abgeschlossene Maßnahme der „Waschbergstraße“ enthalten).
Da die abzurufenden Mittel fast ausschließlich
zur Weiterleitung an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) für die
Sanierung des Schlosses Stolberg (5. BA) verwendet werden sollen und davon
ausgegangen wird, dass durch die DSD die Mittel nicht innerhalb der
vorgegebenen Zweimonatsfrist ausgegeben werden können, droht bei dem Abruf der
Mittel (und der erbetenen Fälligkeit zum 30.12.2020) eine Verzinsung derselben.
Auf diese Problematik hat die Gemeinde u.a.
in einer Mail vom 28.10.2020 nochmals hingewiesen und von der DSD eine
Zustimmung des Abrufes und die Übernahme der möglicherweise entstehenden Zinsen
für nicht verausgabte Fördermittel erbeten (unabhängig von der ohnehin bereits
vertraglich fixierten Regelung der Zinsübernahme). In einer Mail vom 31.10.2020
bestätigt die DSD die Kostenübernahme der Verzinsung und stimmt dem Abruf der
Fördermittel zu.
Die Gemeinde hat die erwähnten Fördermittel zum 30.10.2020 fristgemäß angefordert. Es wird gebeten dies zu bestätigen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
16 |
0 |
0 |