Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landkreises zweckgebunden für die Finanzierung der Betriebs- und Sachkosten „Jugendclub Roßla“, der noch bis zum Jahresende eingerichtet werden muss.

 

Begründung:                                  

Vor dem Hintergrund, dass im Kreishaushalt für das Jahr 2019 Mittel für die Erstausstattung und Betriebskosten eines Jugendclubs in Roßla eingeplant waren, befassten sich sowohl der Ortschaftsrat Roßla, der seinerzeitige Sozial- und Tourismusausschuss und auch der Gemeinderat (30.10.2019) mit dem Thema.

2019 sollten mangels eigener geeigneter Räumlichkeiten Gewerberäume im „kik-Gebäudekomplex“ angemietet werden. Am 30.10.2019 wurde der Beschluss wegen einer Haushaltssperre vom Gemeinderat zurückgestellt. In 2020 erfolgten weitere Beratungen im Ortschaftsrat Roßla und u.a. im neuen Schul-, Sozial- und Kulturausschuss am 6.8.2020.

Für das Jahr 2020 liegt der beigefügte Bewilligungsbescheid von bis zu 4.500 Euro zweckgebunden für die Finanzierung der Betriebs- und Sachkosten „Jugendclub Roßla“ vor. (beantragte zuwendungsfähige Gesamtausgabe 8.677,28 Euro, Eigenanteil 4.177,28 Euro). In dem Bescheid sind Mietkosten mit 5.712 Euro enthalten, die so nicht angefallen sind bzw. anfallen werden und demzufolge die Fördersumme reduzieren.

Soweit vom Ortschaftsrat vorgeschlagen wurde, den Jugendclub im Kellerbereich des Bürgerhauses, Wilhelmstraße 53, unterzubringen, setzt dies einen geeigneten Alternativstandort für die Registratur und das Archiv der Gemeinde voraus. Zudem sind die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu bedenken. Abschließend entschieden ist auch die Betreuung des Jugendclubs nicht. Die Jugendkoordinatorin, die u.a. das Projekt in 2019 im Gemeinderat und Ausschuss vorgestellt hatte, geht von einem selbstorganisierten Jugendclub aus. Nach letztem Diskussionsstand sollte ggf. eine Person über den Bundesfreiwilligendienst beantragt und gesucht werden. Wer diese Stelle beantragen soll blieb offen und auch für wie viele Jugendliche dieser Bundesfreiwillige zuständig wäre. Eine Umsetzung bis Jahresende setzt einen geeigneten zukunftsfähigen Alternativstandort für das Archiv voraus und Kapazitäten sowie ggf. Mittel für die Umsetzung der Maßnahme. Rein vorsorglich wurde bis 30.9.2020 (Fristende) ein erneuter Fördermittelantrag für einen Sach- und Betriebskostenzuschuss in 2021 gestellt.             

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    16

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

12

2

2