Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz stimmt der von Frau Melanie Eichhorn und Herrn Martin Petrak beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohnbebauung – Am Kreiselsberg“ im OT Rottleberode bezüglich der Überschreitung der Baugrenze für die Grundstücke: Gemarkung Rottleberode, Flur 2; Flurstücke 885 und 887 zu.

Alle weiteren Festlegungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

Für das Bauvorhaben „Neubau eines EFH mit 2 Stellplätzen“ von Frau Melanie Eichhorn und Herrn Martin Petrak wird die Überschreitung der Baugrenze gemäß beiliegendem Übersichtsplan genehmigt, so dass den eingereichten Planunterlagen zugestimmt werden kann.

 

Begründung:                                  

Mit Schreiben vom 24.09.2020 wurden die Planungsunterlagen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen am Kreiselsberg, OT Rottleberode von Frau Melanie Eichhorn und Herrn Martin Petrak eingereicht.

Gleichzeitig beantragten die Bauherren eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überbauung der Baugrenze gem. B-Plan Nr. 3 „Wohn-bebauung „Am Kreiselsberg“ gem. § 31 (2) Nr. 2 BauGB.

In weiteren Fällen wurde im o.g. B-Plangebiet bereits gleichartigen Anträgen stattgegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    16

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

1