Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt den Abschluss des Vertrages über die Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers an der Straßenoberflächenentwässerung gemäß § 23 Abs.5 StrG LSA mit dem Wasserverband Südharz für den OT Uftrungen, 3. Bauabschnitt.

Für die zu errichtenden und anschließend genutzten 163 m NW-Kanal beträgt der Anteil somit 40.750,00 €. Zusätzlich werden ca. 6 Stk. Straßeneinläufe hergestellt. Diese werden auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten nach Schlussrechnung der beauftragten Baufirma berechnet.

Die Zahlung des 75%igen Investitionsanteils soll nach § 6 des Vertrages nach VOB-Abnahme erfolgen. Der Restanteil von 25% für die anfallenden Betriebskosten soll ebenfalls in einer Summe gezahlt werden.

Für die hergestellten Anlagen sind der Gemeinde die Rechnungen und die Abschreibungssätze zu übergeben.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

Begründung:                                  

Der Wasserverband Südharz errichtet mit der Baumaßnahme „Ortskanalisation Uftrungen, 3.BA“ unter anderen neue Regenwasserkanäle in den Straßen Linsengasse, Uftrunger Schulgasse und Uftrunger Teichdamm.

Für die Inanspruchnahme der Entwässerungsanlage für die Oberflächenentwässerung hat sich der Baulastträger nach § 23 Abs. 5 StrG LSA in dem Umfang der Kosten zu beteiligen, wie es dem Bau einer eigenen Straßenentwässerung erfordern würde.

Entsprechend der Vereinbarung zwischen allen Verbandsmitgliedern wird nach § 1 des Vertrages eine Pauschale von 250 € je vollendeten Meter errichteten Kanals für Investition sowie Unterhaltung und Betrieb gezahlt.

Durch die derzeitige Zinslage ist es wirtschaftlicher, den 25 % Betriebskostenanteil in einer Summe zu zahlen.

Die gleichen Verträge wurden mit dieser Vorgehensweise bereits bei den vorhergehenden Bauabschnitten der Ortskanalisation Uftrungen mit dem Wasserverband abgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    13

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

13

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.