Sitzung: 27.01.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-286/2020
Einbringer: |
Bürgermeister, Bauamt |
Gesetzl. Grundlagen: |
KVG LSA, StäBauFRL LSA |
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz
beschließt die Ergänzung der Richtlinie zur „Privaten Förderung“ von
Baumaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz zur
Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ für den OT Stadt Stolberg
(Harz) zu Punkt 6.4. mit dem Satz: „Bis 30.11.2021 muss die Baumaßnahme
abgeschlossen und alle Unterlagen eingereicht sein.“
Begründung:
In der aktuell
gültigen Richtlinie für die Durchführung der „Privaten Förderung“ im OT Stadt
Stolberg ist geregelt, dass ein für das jeweilige Haushaltsjahr gestellter
Förderantrag auch im Laufe desselben Haushaltsjahres abgerechnet werden muss.
Auf Grund der
derzeitigen Situation durch die Corona-Pandemie, aber auch durch die
möglicherweise fehlende Verfügbarkeit vieler Handwerksbetriebe, häufen sich
Anträge von privaten Bauherren auf Verlängerung des Durchführungszeitraumes für
bewilligte Vorhaben über das Jahresende 2020 hinaus.
Diese Problematik
wurde bereits in der letzten Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses sowie des
Haupt- und Finanzausschusses behandelt.
Um diese Anträge
einheitlich bearbeiten zu können, machen sich Festlegungen über die Verfahrensweise
erforderlich.
Diese sind in der
beiliegenden Ergänzung der erwähnten Richtlinie verankert.
Es wird insofern
gebeten der beiliegenden Ergänzung der Richtlinie zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
18 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau Funkel verlässt die Sitzung um 19.48 Uhr.
Herr Kügler verweist auf das Vorliegen aller Unterlagen.
Herr Kohl gibt zu bedenken, dass bezüglich der Zinszahlung der Bauherren mit Beginn 01.12.2021 nochmal im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten ist. Auch über die Abgabe der Unterlagen, die zwingend einzureichen sind, um die Auszahlung der Fördermittel zu erreichen.
Frau Funkel kehrt 19.50 Uhr in die Sitzung zurück.
Somit sind 18 Gemeinderäte anwesend.
Herr Schmidt stellt den Geschäftsordnungsantrag, die weitern unter Punkt 6.4. genannten Festlegungen im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten und gibt dies zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
18 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.