Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Einbringer:  

Bürgermeister, Bauamt                  

 

Gesetzl. Grundlagen:

 

KVG LSA, StäBauFRL LSA

 

 

Beschlusstext: 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Ergänzung der Richtlinie zur „Privaten Förderung“ von Baumaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ für den OT Stadt Stolberg (Harz) zu Punkt 6.4. mit dem Satz: „Bis 30.11.2021 muss die Baumaßnahme abgeschlossen und alle Unterlagen eingereicht sein.“

 

 

Begründung:                                  

In der aktuell gültigen Richtlinie für die Durchführung der „Privaten Förderung“ im OT Stadt Stolberg ist geregelt, dass ein für das jeweilige Haushaltsjahr gestellter Förderantrag auch im Laufe desselben Haushaltsjahres abgerechnet werden muss.

 

Auf Grund der derzeitigen Situation durch die Corona-Pandemie, aber auch durch die möglicherweise fehlende Verfügbarkeit vieler Handwerksbetriebe, häufen sich Anträge von privaten Bauherren auf Verlängerung des Durchführungszeitraumes für bewilligte Vorhaben über das Jahresende 2020 hinaus.

Diese Problematik wurde bereits in der letzten Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses behandelt.

 

Um diese Anträge einheitlich bearbeiten zu können, machen sich Festlegungen über die Verfahrensweise erforderlich.

 

Diese sind in der beiliegenden Ergänzung der erwähnten Richtlinie verankert.

Es wird insofern gebeten der beiliegenden Ergänzung der Richtlinie zuzustimmen. 

 

                                   

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    18

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

18

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.           

 

Frau Funkel verlässt die Sitzung um 19.48 Uhr.

 

Herr Kügler verweist auf das Vorliegen aller Unterlagen.

Herr Kohl gibt zu bedenken, dass bezüglich der Zinszahlung der Bauherren mit Beginn 01.12.2021 nochmal im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten ist. Auch über die Abgabe der Unterlagen, die zwingend einzureichen sind, um die Auszahlung der Fördermittel zu erreichen.

 

Frau Funkel kehrt 19.50 Uhr in die Sitzung zurück.

Somit sind 18 Gemeinderäte anwesend.

 

Herr Schmidt stellt den Geschäftsordnungsantrag, die weitern unter Punkt 6.4. genannten Festlegungen im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten und gibt dies zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    18

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

18

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.