Sitzung: 27.01.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-264/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Satzung
über die
Aufhebung der Satzung vom
13.12.1995 der Gemeinde Roßla über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Roßla-Ortskern“.
Begründung:
Am 13.12.1995 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Roßla-Ortskern“ beschlossen. Ziel war es in dem
festgelegten Gebiet städtebauliche Missstände zu beseitigen wie zum Beispiel:
- bauliche und gestalterische Mängel an
der Bausubstanz
- Mängel in der Gliederung und Gestaltung
der Straßen- und Platzräume
- Räumliche Abgrenzung des historischen
Ortskerns
- Anlage von Grünfläche
- Mängel in der Ausstattung der Gebäude mit
Heizungs- und Sanitäreinrichtungen
So wurden im Auftrag der Gemeinde Roßla umfangreiche Sanierungen
durchgeführt.
Straßensanierungen: Entenplatz Wilhelmstraße Ziegeleistraße
Promenade Karlstraße Palais
Schloßplatz Steinweg
Gebäudesanierungen: Schloß
Roßla Palais Bauhof
Verwaltung, Wilhelmstraße 4
Wilhelmstraße 52 a und 52 b Helmestraße 3 a
Zahlreiche private Grundstückseigentümer nutzten die Möglichkeit,
Fördermittel für die Sanierung und Neugestaltung ihrer Grundstücke in Anspruch
zu nehmen. Zur Dokumentation der Maßnahmen im Sanierungsgebiet gegenüber dem
Fördermittelgeber wurde in Form einer Broschüre eine Zusammenfassung aller
durchgeführten Sanierungen zusammengestellt. Die Broschüre ist auf der
Internetseite der Gemeinde Südharz veröffentlicht.
Die beigefügten Anlagen sind ein Auszug aus der Broschüre.
- Alle Maßnahmen auf einen Blick
- Sanierungsergebnisse
- Einnahmen- und Ausgabenübersicht
Die letzte Maßnahme im Sanierungsgebiet war die umfassende Sanierung der Straße Promenade im Zeitraum von Juni 2019 bis Mai 2020. Nach Abschluss aller Maßnahmen muss das Sanierungsgebiet gemäß § 162 (1) BauGB mit einer Satzung aufgehoben werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
17 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./.... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.