Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Satzung über die

 

Aufhebung der Satzung vom 13.12.1995 der Gemeinde Roßla über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Roßla-Ortskern“.

 

 

 

Begründung:                                  

 

Am 13.12.1995 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Roßla-Ortskern“ beschlossen. Ziel war es in dem festgelegten Gebiet städtebauliche Missstände zu beseitigen wie zum Beispiel:

  • bauliche und gestalterische Mängel an der Bausubstanz
  • Mängel in der Gliederung und Gestaltung der Straßen- und Platzräume
  • Räumliche Abgrenzung des historischen Ortskerns
  • Anlage von Grünfläche
  •  Mängel in der Ausstattung der Gebäude mit Heizungs- und Sanitäreinrichtungen

 

So wurden im Auftrag der Gemeinde Roßla umfangreiche Sanierungen durchgeführt.

 

Straßensanierungen:          Entenplatz                 Wilhelmstraße          Ziegeleistraße

Promenade                Karlstraße                  Palais

Schloßplatz               Steinweg

 

Gebäudesanierungen:        Schloß Roßla           Palais                         Bauhof

Verwaltung, Wilhelmstraße 4        

Wilhelmstraße 52 a und 52 b                      Helmestraße 3 a

 

Zahlreiche private Grundstückseigentümer nutzten die Möglichkeit, Fördermittel für die Sanierung und Neugestaltung ihrer Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Zur Dokumentation der Maßnahmen im Sanierungsgebiet gegenüber dem Fördermittelgeber wurde in Form einer Broschüre eine Zusammenfassung aller durchgeführten Sanierungen zusammengestellt. Die Broschüre ist auf der Internetseite der Gemeinde Südharz veröffentlicht.

 

Die beigefügten Anlagen sind ein Auszug aus der Broschüre.

  • Alle Maßnahmen auf einen Blick
  • Sanierungsergebnisse
  • Einnahmen- und Ausgabenübersicht

 

Die letzte Maßnahme im Sanierungsgebiet war die umfassende Sanierung der Straße Promenade im Zeitraum von Juni 2019 bis Mai 2020. Nach Abschluss aller Maßnahmen muss das Sanierungsgebiet gemäß § 162 (1) BauGB mit einer Satzung aufgehoben werden.

 

 

                       

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 18          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

17

0

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.