Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt über die Behandlung des Jahresfehlbetrages des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz (KES) für das Haushaltsjahr 2015 in einer Gesamthöhe von 107.208,47 € folgendermaßen:

 

Der nicht ausgabewirksame Teil i.H.v. 107.208,47 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

 

Begründung:

 

Das Jahresergebnis des KES ist maßgeblich beeinflusst durch geringere erzielte Leistungsentgelte, Mindereinnahmen aus Trink- und Abwassergebühren (Ursache dafür schwankenden eingeleiteten Abwasser- bzw. verbrauchte Trinkwassermengen) und gestiegene Betriebskosten (hauptsächlich Freizeitbad).

 

Ein etwaiger Jahresverlust kann gem. § 13 (5) EigBG auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind.

Da im KES keine Gewinne zu erwarten waren, kann die Kommunalaufsichtsbehörde gem. § 13 (6) EigBG abweichend davon zu lassen, dass der nicht ausgabewirksame Teil des Jahresverlustes auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Die entsprechende Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 03.12.2020 erteilt.

 

           

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 18          

 

Ja-Stimmen für Rückstellung

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

17

0

 

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.