Sitzung: 27.01.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 21-292/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt über die Behandlung des Jahresfehlbetrages des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz (KES) für das Haushaltsjahr 2015 in einer Gesamthöhe von 107.208,47 € folgendermaßen:
Der nicht ausgabewirksame Teil i.H.v. 107.208,47 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Begründung:
Das Jahresergebnis des KES ist maßgeblich beeinflusst durch geringere erzielte Leistungsentgelte, Mindereinnahmen aus Trink- und Abwassergebühren (Ursache dafür schwankenden eingeleiteten Abwasser- bzw. verbrauchte Trinkwassermengen) und gestiegene Betriebskosten (hauptsächlich Freizeitbad).
Ein etwaiger Jahresverlust kann gem. § 13 (5) EigBG auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind.
Da im KES keine Gewinne zu erwarten waren, kann die Kommunalaufsichtsbehörde gem. § 13 (6) EigBG abweichend davon zu lassen, dass der nicht ausgabewirksame Teil des Jahresverlustes auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Die entsprechende Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 03.12.2020 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 18
Ja-Stimmen für Rückstellung |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
17 |
0 |
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Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./.... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.