Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die überplanmäßige Ausgabe (541000.785200), für die Maßnahme 54100013010/28 Promenade Roßla, in Höhe von 33.027,02 € für das Haushaltsjahr 2020, gemäß § 105 (1) KVG LSA.

Begründung:

Im Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2019/2020 erfolgte die Planung der Maßnahme Promenade Roßla 54100013010/28. Aufgrund von Mengenmehrungen für Kabelschutzrohr, Fallrohranschlüsse und den Rückbau und Wiederherstellung der Straßenbeleuchtungsmasten ist die überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Eine Deckung erfolgt von der Maßnahme Am Kreiselsberg Rottleberode 54100016001.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

17

0

2

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.