Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Neufassung der

“Satzung der Gemeinde Südharz über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Entwässerung von Schmutzwasser sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von so genannten ´Bürgermeisterkanälen´ " (Schmutzwassergebührensatzung) für Ihre Ortsteile Rottleberode und Stadt Stolberg (Harz).

 

Die Satzung tritt zum 01.04.2021 in Kraft.

 

Begründung:

Die Gemeinde Südharz betreibt seit 01.01.2017 die Schmutzwasserbeseitigung in den o.g. zwei Ortsteilen in Eigenregie. Der Kommunale Eigenbetrieb Südharz wurde zum 31.12.2016 auf Beschluss des Gemeinderates aufgelöst. Bisher ist die Satzung des KES auf Grundlage der Rechtsnachfolge bis zum Inkrafttreten einer Neufassung weiter gültig.

Nun soll die überarbeitete Neufassung beschlossen werden.

                                   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19          

Ja-Stimmen für Rückstellung:                   

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

18

0

1

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.