Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Niederschlagswassergebührenkalkulation

der Firma Allevo Kommunalberatung, Dammsteinstraße 9, 08468 Reichenbach (Vogtland) für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Südharz.

 

Die Anpassung der Gebühren an die Kalkulation soll ab 01.01.2020 erfolgen, die Niederschlagswassergebühr wird als kalkulierte Jahresgebühr für das Jahr 2020 beschlossen. Ab dem Jahr 2021 erfolgt eine neue Gebührenkalkulation ohne die Ortsteile Agnesdorf und Questenberg (Abgabe an den Wasserverband Südharz).

Die Gebührenkalkulation der Firma Allevo ist als Anlage beigefügt, vom 16.11.2020

 

Begründung:

Die Ergebnisermittlung wurde für die Jahre 2017 bis 2019 durchgeführt, der Zeitraum der Gebührenkalkulation umfasst die Jahre 2020 bis 2022.

Im Ergebnis der Kalkulation sollte für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche NWBA pro Quadratmeter (€/m²) für das Jahr 2020 angepasst werden. Die in der vorliegenden Kalkulation vom 16.11.2020 enthaltenen Daten und Berechnungen für die Jahre 2021 und 2022 besitzen lediglich noch informativen Charakter. Da ab dem Jahr 2021 die Ortsteile Agnesdorf und Questenberg an den Wasserverband Südharz abgegeben werden, ist eine erneute Gebührenkalkulation ab dem Jahr 2021 erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19          

Ja-Stimmen für Rückstellung:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

18

0

1

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.