Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Neufassung der

“Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die Niederschlagswasserbeseitigung“ (Niederschlagswassergebührensatzung) für Ihre Ortsteile Rottleberode, Stadt Stolberg (Harz), Agnesdorf, Questenberg und Schwenda.

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

 

Begründung:

Derzeit erfolgt die Niederschlagswasserentsorgung in den o.g. Ortsteilen zu Lasten des Haushaltes der Gemeinde Südharz. Ab den 01.01.2020 sollen gemäß den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt kostendeckende Gebühren erhoben werden.

 

Nach der zeitlich sehr aufwendigen und umfangreichen Flächenerfassung ist die Gebührenkalkulation erfolgt. Am 18.12.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Südharz bereits eine Ankündigungsbeschlussfassung für diese Satzung beschlossen.

Es wurde eine Niederschlagswassergebühr bis zu maximal 1,00 € pro m² der Größe der Dachgrundflächen bzw. der Größe der Beton- und Asphaltflächen pro Jahr beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19          

Ja-Stimmen für Rückstellung:                   

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

18

0

1

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.