Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die in der Anlage

beigefügte

 

1.    Änderung der Geschäftsordnung sowie eine Anlage zur Geschäftsordnung.

 

Begründung:                                  

Mit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 2.11.2020 wurde § 56 a KVG LSA eingefügt. Danach sind bei festgestellter pandemischer Lage u.a. Videokonferenzen zur Reduzierung von Präsenzsitzungen möglich.

Einzelheiten für die Durchführung sind dazu in der Geschäftsordnung zu regeln.

Der Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 19.1.2021 beraten und befürwortet.

 

Die Geschäftsordnungsänderung soll gleichzeitig genutzt werden, um Regelungen zur digitalen Ratsarbeit aufzunehmen. So wird § 2 um Absatz 2a sowie eine Anlage zur Geschäftsordnung ergänzt. Die bisherige Geschäftsordnung ist beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

18

1

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.