Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Förderung und Teilnahme an der zentralen Beschaffung von Tanklöschfahrzeugen des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2022, vorbehaltlich der Entscheidung des Landkreises.

Dieser Beschluss wird hinfällig, sobald die Vergabe des Waldbrandlöschfahrzeuges an die Gemeinde erfolgen sollte.

 

Begründung:

Im Rahmen der Maßnahme ist vorgesehen, für die Ortsfeuerwehr Stolberg ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) zu beschaffen. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf voraussichtlich 398.000 Euro und beinhalten neben dem Löschfahrzeug die erforderliche Ausstattung und Beladung. Der Förderzuschuss des Landes beträgt von 150.000 Euro.

 

Für die Ortsfeuerwehr Stolberg ist gemäß aktuellem Brandschutzbedarfsplan (Beschluss- Nr. 21-176/2020) vom 15.07.2020 die Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges für 2022 vorgesehen. Ersetzt werden soll das Tanklöschfahrzeug 16/25 aus dem Baujahr 1996 gegen ein TLF 3000 Staffel.

Um die dafür erforderlich finanziellen Mittel zu minimieren, wurde 2020 beim Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der zentralen Beschaffung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung gestellt.

Nach Prüfung der Voraussetzungen für den Abschluss eines Zuwendungsvertrages und der Priorisierung der eingegangenen Anträge wurden 5 Städte/Gemeinden ausgewählt. Dazu gehört auch die Gemeinde Südharz. Voraussetzung der Förderung und Teilnahme an der zentralen Beschaffung ist der Abschluss eines Zuwendungsvertrages, welcher vom Bürgermeister unterschrieben werden muss.

 

Ergänzung:

Der Landkreis MSH erhält vom Land Sachsen- Anhalt ein gleichwertiges Löschfahrzeug. Dieses soll im Rahmen des Katastrophenschutzes, insbesondere bei Waldbränden im Landkreis zum Einsatz kommen.

Die Gemeinde Südharz hat sich, aufgrund ihrer disponierten Lage (höchstes Waldaufkommen im Landkreis), für die Stationierung des Löschfahrzeuges in der Gemeinde Südharz beworben. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus.

Aus diesem Grund soll der Beschluss vorbehaltlich der Entscheidung des Landkreises gefasst werden. Sollte die Entscheidung des Landkreises zu Gunsten der Gemeinde ausfallen, so wird der gefasste Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Südharz hinfällig.

 

Das Ministerium für Inneres und Sport wird über die Entscheidung und den weiteren Verfahrensweg in Kenntnis gesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 19          

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

17

0

2

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.