Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz stimmt der von Frau Christine Steinkopff und Herrn Michael Luthardt beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohnbebauung – Am Kreiselsberg“ im OT Rottleberode bezüglich der Änderung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 für das Grundstück: Gemarkung Rottleberode, Flur 2; Flurstück 360, zu.

Alle weiteren Festlegungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

Für das Bauvorhaben „Neubau eines Eigenheimes“ von Frau Christine Steinkopf und Herrn Michael wird die Änderung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 gemäß beiliegendem Übersichtsplan genehmigt.

 

Begründung:                                  

 

Mit Schreiben des Landkreises Mansfeld – Südharz vom 05.01.2021 wird eine Stellungnahme für den erwähnten Neubau eines Einfamilienhauses von Frau Christine Steinkopff und Herrn Michael Luthardt und die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 „Wohnbebauung - Am Kreiselsberg“ nach § 31 (2) BauGB, hier die Änderung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 erbeten.

 

Ähnliche Anträge wurden im o.g. B-Plangebiet bereits stattgegeben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 14          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

14

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ./....  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.