Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz stimmt der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des „Bundesprogramms zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ entsprechend den in der Anlage befindlichen Antrag, nebst Erläuterungen, für das Projekt „Stadt und Schloss Stolberg (Harz) in seiner reizvollen Natur – Schutz und Bewahrung der historischen und gewachsenen Kulturlandschaft unter Durchführung gezielter, auf den Klimawandel abgestimmter Maßnahmen“ für die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zu.

 

Begründung:                                  

Im Zusammenhang mit dem o.e. Förderprogramm ist die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) an die Gemeinde Südharz herangetreten und hat um Unterstützung gebeten. Konkret bittet die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, dass die Gemeinde Südharz für sie als Antragsteller für ein Projekt im Rahmen des „Bundesprogramms zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ fungiert. Nähere Erläuterungen zu dem betreffenden Projekt „Stadt und Schloss Stolberg (Harz) in seiner reizvollen Natur – Schutz und Bewahrung der historischen und gewachsenen Kulturlandschaft unter Durchführung gezielter, auf den Klimawandel abgestimmter Maßnahmen“, können Sie bitte den beigefügten Unterlagen entnehmen.

Es geht bei der Antragstellung um Ausgaben von insgesamt 952.000,00 €. In dem Förderantrag sind Eigenmittel der Gemeinde Südharz in Höhe von 87.000,00 € verankert.

In einem Telefonat des Bürgermeisters mit Herrn Heitmüller (geschäftsführender Vorstand der DSD) am 10.03.2021, sicherte Herr Heitmüller die Übernahme der von der Gemeinde im Zusammenhang mit der Antragstellung zu tragenden Kosten (87.000,00 €) zu. Er bat den Bürgermeister, den von der DSD vorbereiteten Fördermittelantrag kurzfristig bis zum 15.03.2021 zu unterzeichnen und einzureichen.

Auf Grund dieses engen Termins bestand nicht mehr die Möglichkeit vor Antragstellung im Gemeinderat das Vorhaben der DSD vorzustellen und über die Problematik zu befinden. Die Verwaltung hatte jedoch am 11.03.2021 die Gemeinderäte per Mail über den Sachverhalt informiert und um Rückinfo gebeten, falls eine ablehnende Meinung zu dem Antrag existiert. Ablehnende Meinungen wurden nicht kundgetan.

Insofern wurde der Förderantrag vom Bürgermeister unterzeichnet und fristgemäß eingereicht.

           

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 15          

 

Ja-Stimmen:                   

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.