Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt in Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 21-097/2019 vom 18.12.2019 und Nr. 21-113/2020  vom 26.02.2020 im OT Stadt Stolberg die Durchführung der in der beiliegenden, nunmehr ergänzten, Übersicht aufgeführten gemeindlichen Maßnahmen, vorbehaltlich der Förderfähigkeit, im Rahmen der im Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung stehenden und von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz nicht benötigten Fördermittel.

Bei den jeweils aufgeführten Gesamtkosten handelt es sich zunächst um grobe Schätzungen. Diese könnten sich noch ändern. 

 

 

Begründung:

Mit dem o.e. Beschluss Nr. 21-113/2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Südharz die mit den zur Verfügung stehenden o.e. Mitteln durchzuführenden Maßnahmen festgelegt.

Die beschlossene Maßnahmeliste wurde dem Fördermittelgeber (Landesverwaltungsamt Halle) übersandt. Nunmehr hat der Ortschaftsrat der Stadt Stolberg (Harz) in einer Beratung am 08.02.2021 darum gebeten, die Liste der durchzuführenden Maßnahmen zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Hierbei sind die bis zu diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Vorhaben (Auftragserteilungen /eingeleitete Ausschreibungsverfahren) berücksichtigt, bis auf die 2 Vorhaben – Leitplanken und Straßenbau Schweineberg und E –Tankstelle Thyratal (gemäß BA 13.04.2021).

Beide Maßnahmen sollen aus der Sicht des Stolberger Ortschaftsrates nicht mehr durchgeführt werden.

Achtung: Sofern die Durchführung der Maßnahmen eingestellt werden sind die Kosten von ca. 92.000,00 € nicht förderfähig und somit von der Gemeinde zu tragen (Regress Planungskosten Schweineberg ca. 82.000,00 € / E-Ladestation Thyratal ca. 10.000,00 €).

Hinweis: Eine schnelle Abarbeitung aller Mittel/Maßnahmen aus 2019 ist zwingend notwendig um hohe Zinskosten zu vermeiden. 

 

Es wird insofern um Zustimmung zu der beiliegenden Liste gebeten.

Die Maßnahmen wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 13.04.2021 vorgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

14

0

1

 

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Vorsitzender des Gemeinderates