Sitzung: 26.05.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 21-330/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt in
Ergänzung des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 21-097/2019 vom 18.12.2019 und Nr.
21-113/2020 vom 26.02.2020 im OT Stadt
Stolberg die Durchführung der in der beiliegenden, nunmehr ergänzten, Übersicht
aufgeführten gemeindlichen Maßnahmen, vorbehaltlich der Förderfähigkeit, im
Rahmen der im Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und
Erhaltung historischer Stadtkerne“ für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung
stehenden und von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz nicht benötigten
Fördermittel.
Bei den jeweils aufgeführten Gesamtkosten handelt es
sich zunächst um grobe Schätzungen. Diese könnten sich noch ändern.
Begründung:
Mit dem o.e. Beschluss Nr. 21-113/2020 hat der
Gemeinderat der Gemeinde Südharz die mit den zur Verfügung stehenden o.e.
Mitteln durchzuführenden Maßnahmen festgelegt.
Die beschlossene Maßnahmeliste wurde dem
Fördermittelgeber (Landesverwaltungsamt Halle) übersandt. Nunmehr hat der
Ortschaftsrat der Stadt Stolberg (Harz) in einer Beratung am 08.02.2021 darum
gebeten, die Liste der durchzuführenden Maßnahmen zu korrigieren bzw. zu
ergänzen. Hierbei sind die bis zu diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Vorhaben
(Auftragserteilungen /eingeleitete Ausschreibungsverfahren) berücksichtigt, bis
auf die 2 Vorhaben – Leitplanken und Straßenbau Schweineberg und E –Tankstelle
Thyratal (gemäß BA 13.04.2021).
Beide Maßnahmen sollen aus der Sicht des Stolberger
Ortschaftsrates nicht mehr durchgeführt werden.
Achtung: Sofern die Durchführung der Maßnahmen
eingestellt werden sind die Kosten von ca. 92.000,00 € nicht förderfähig und
somit von der Gemeinde zu tragen (Regress Planungskosten Schweineberg ca.
82.000,00 € / E-Ladestation Thyratal ca. 10.000,00 €).
Hinweis: Eine schnelle Abarbeitung aller
Mittel/Maßnahmen aus 2019 ist zwingend notwendig um hohe Zinskosten zu
vermeiden.
Es wird insofern um Zustimmung zu der beiliegenden
Liste gebeten.
Die Maßnahmen wurden in der Sitzung des Bauausschusses
am 13.04.2021 vorgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
14 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Vorsitzender des Gemeinderates