Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2016 und des kumulativen Verlustes der Jahre 2013 bis 2016 des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz (KES).

 

Der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 266.817,02 € und der kumulative Verlust von 2013-2015 in Höhe von 316.422,39 € wird zum 31. Dezember 2016 in einer Gesamthöhe von 583.239,41 €, vor Rückführung in den Haushalt der Gemeinde Südharz, mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz verrechnet.

 

Begründung:

                                   

Der Gemeinderat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 29.Juni 2016 die Auflösung des KES zum 31.Dezember 2016 und die Rückführung aller Aufgaben zum 01.01.2017 in die Gemeinde Südharz beschlossen

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

7

3

5

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren .../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.           

 

 

 

Vorsitzender des Gemeinderates