Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die weitere Umsetzung des beiliegenden

 

            Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Südharz.

 

Begründung:

 

Nach § 2 des Runderlasses zur Sicherung der kommunalen Haushaltsaufstellung und Haushaltsführung vom 21. Dezember 2020 ist die Pflicht zur Haushaltskonsolidierung ausgesetzt. Ein bereits aufgestelltes und von der Vertretung beschlossenes Konsolidierungskonzept und darin festgeschriebene Maßnahmen sind grundsätzlich umzusetzen.

 

Aufgrund der Pandemie ist es nicht möglich, in allen Bereichen die beschlossenen Maßnahmen zu erledigen. Bedingt durch die personellen Ausfälle der Quarantäne und Schließungen der Schul- und Kindertagesstätten stand die Abarbeitung der pflichtigen Aufgaben im Vordergrund.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

10

4

1

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.           

 

 

 

Vorsitzender des Gemeinderates