Sitzung: 26.05.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-345/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt folgende Flächen am Ufer der Thyra in der Gemarkung Rottleberode zur vorübergehenden bzw. ständigen Inanspruchnahme (Verkauf) zur Verfügung zu stellen
Flur Flurstück GB-Blatt Größe vorübergehende Verkauf
Inanspruchnahme
2 70/22 725 1688 m² ca. 138 m²
2 95/1 807 6965 m² 98 m²
2 538/75 + 541/75 553 m² 278 m²
gesamt 376 m² ca.
138 m²
für das Land Sachsen-Anhalt, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Str. 5, 39104 Magdeburg.
Der Gemeinderat bevollmächtigt den Bürgermeister, Ralf Rettig, unter Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB alle Erklärungen abzugeben, die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlich sind. Er wird bevollmächtigt, die Vertrags-verhandlungen zu führen und kann Untervollmachten erteilen.
Begründung:
Durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sollen in der Thyra Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und der natürlichen Lebensbedingungen durchgeführt werden. Dazu werden die bestehenden Kaskaden im Bereich der ehemaligen Schule erneuert und mit einer Fischtreppe ausgestattet. Die bestehenden Kaskaden im Bereich des Bahnhofs werden saniert. Durch die Maßnahmen werden die Möglichkeiten für die Fische die Laichplätze zu erreichen, verbessert.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz verpflichtet sich, die vorübergehend in Anspruch genommen Flächen nach Beendigung der Maßnahme in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Die Gemeinde verpflichtet sich, die für den Gewässerausbau auf Dauer beanspruchten Flächen, an den Nutzer zum aktuellen Bodenrichtwert zu verkaufen.
Die Kosten für die notwendige Vermessung werden durch den Nutzer getragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
13 |
1 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Vorsitzender des Gemeinderates