Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt folgende Flächen am Ufer der Thyra in der Gemarkung Rottleberode zur vorübergehenden bzw. ständigen Inanspruchnahme (Verkauf) zur Verfügung zu stellen

 

Flur     Flurstück       GB-Blatt         Größe             vorübergehende                  Verkauf

                                                                                    Inanspruchnahme

 

2          70/22              725                 1688 m²                                                          ca. 138 m²

2          95/1                807                 6965 m²               98 m²                               

2          538/75 + 541/75                     553 m²             278 m²                               

                                                            gesamt              376 m²                                ca. 138 m²

 

für das Land Sachsen-Anhalt, Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Str. 5, 39104 Magdeburg.

 

Der Gemeinderat bevollmächtigt den Bürgermeister, Ralf Rettig, unter Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB alle Erklärungen abzugeben, die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlich sind. Er wird bevollmächtigt, die Vertrags-verhandlungen zu führen und kann Untervollmachten erteilen.

 

Begründung:                                  

 

Durch den   Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sollen in der Thyra Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und der natürlichen Lebensbedingungen durchgeführt werden. Dazu werden die bestehenden Kaskaden im Bereich der ehemaligen Schule erneuert und mit einer Fischtreppe ausgestattet. Die bestehenden Kaskaden im Bereich des Bahnhofs werden saniert. Durch die Maßnahmen werden die Möglichkeiten für die Fische die Laichplätze zu erreichen, verbessert.  

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz verpflichtet sich, die vorübergehend in Anspruch genommen Flächen nach Beendigung der Maßnahme in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.  Die Gemeinde verpflichtet sich, die für den Gewässerausbau auf Dauer beanspruchten Flächen, an den Nutzer zum aktuellen Bodenrichtwert zu verkaufen.

 

Die Kosten für die notwendige Vermessung werden durch den Nutzer getragen.

 

                                   

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    14

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

13

1

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.           

 

 

 

Vorsitzender des Gemeinderates