Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz stimmt der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohnbebauung – Am Kreiselsberg“ im OT Rottleberode bezüglich der Überschreitung der Baugrenze für die Grundstücke: Gemarkung Rottleberode, Flur 2; Flurstücke 354 und 356 für das Bauvorhaben des Neubaus eines Wohnhauses, Bauherrin Frau Renate Werner, zu.

Alle weiteren Festlegungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

Für das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses“ von Frau Renate Werner wird die Überschreitung der Baugrenze gemäß beiliegendem Übersichtsplan genehmigt, so dass den eingereichten Planunterlagen zugestimmt werden kann.

 

Begründung:                                  

 

Mit Schreiben vom 26.03.2021 wurden die Planungsunterlagen zur Errichtung eines Wohnhauses am Kreiselsberg, OT Rottleberode von Frau Renate Werner, Bahnhofstraße 41, 06536 Südharz eingereicht.

Die im Rahmen der eingereichten Unterlagen vorgesehene Bebauung steht den Festlegungen des o.e. B-Planes entgegen. Die geplante Durchführung kann insofern nur durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überbauung der Baugrenze gem. B-Plan Nr. 3 „Wohnbebauung „Am Kreiselsberg“ gem. § 31 (2) Nr. 2 BauGB erfolgen.

In weiteren Fällen wurde im o.e. B-Plangebiet bereits gleichartigen Anträgen stattgegeben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.           

 

 

 

Vorsitzender des Gemeinderates