Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Zustimmung einer Baulast von 27,27 m² auf dem Gemeindeflurstück Gemarkung Questenberg, Flur 5, Flurstück 102/5 zugunsten des Vorhabens „Aufstockung eines Wohnhauses“ auf dem Grundstück der Gemarkung Questenberg, Flur 5, Flurstück 102/4 und 102/3 des Herrn Alexander Fricke.

Als Ausgleich wird festgelegt, dass Herr Fricke hierfür einen einmaligen Betrag in Höhe von 350,50 € zu zahlen hat.

 

 

Begründung:                                  

 

 

Mit dem Antrag auf Baugenehmigung beabsichtigt Herr Alexander Fricke eine Aufstockung des vorhandenen Wohngebäudes an der Questenberger Dorfstraße 75 im OT Questenberg (Gemarkung Questenberg, Flur 5, Flurstücke 102/3 und 102/4).

Dem Vorhaben wurde bereits im Bauausschuss zugestimmt. Mit der Durchführung des Vorhabens wird jedoch das Grundstück der Gemeinde Südharz OT Questenberg, Flur 5, Flurstück 102/5 mit einer Baulast belastet. Die Art der Baulast sind Abstandsflächen auf 27,27m².

Als Ausgleich soll hier ein Merkatiler Minderwert des Grundstückes (Grundstücksgröße x 0,1 € / 778 m² x 0,1 € = 77,80 €) sowie die belastete Fläche x Bodenrichtwert (27,27m² x 10,00 € = 272,70 €) erhoben werden.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    15

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

15

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.           

 

 

 

Vorsitzender des Gemeinderates