Sitzung: 26.05.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-348/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt
die Zustimmung einer Baulast von 27,27 m² auf dem Gemeindeflurstück Gemarkung
Questenberg, Flur 5, Flurstück 102/5 zugunsten des Vorhabens „Aufstockung eines
Wohnhauses“ auf dem Grundstück der Gemarkung Questenberg, Flur 5, Flurstück
102/4 und 102/3 des Herrn Alexander Fricke.
Als Ausgleich wird festgelegt, dass Herr Fricke
hierfür einen einmaligen Betrag in Höhe von 350,50 € zu zahlen hat.
Begründung:
Mit dem Antrag
auf Baugenehmigung beabsichtigt Herr Alexander Fricke eine Aufstockung des
vorhandenen Wohngebäudes an der Questenberger Dorfstraße 75 im OT Questenberg
(Gemarkung Questenberg, Flur 5, Flurstücke 102/3 und 102/4).
Dem Vorhaben
wurde bereits im Bauausschuss zugestimmt. Mit der Durchführung des Vorhabens
wird jedoch das Grundstück der Gemeinde Südharz OT Questenberg, Flur 5,
Flurstück 102/5 mit einer Baulast belastet. Die Art der Baulast sind
Abstandsflächen auf 27,27m².
Als Ausgleich
soll hier ein Merkatiler Minderwert des Grundstückes (Grundstücksgröße x 0,1 €
/ 778 m² x 0,1 € = 77,80 €) sowie die belastete Fläche x Bodenrichtwert
(27,27m² x 10,00 € = 272,70 €) erhoben werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
15 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Vorsitzender des Gemeinderates