Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, den Kameraden                       Hans Jürgen Metzner als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Stadt Stolberg für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

 

Begründung:

 

Der Kamerad Metzner wurde in der Versammlung der Ortsfeuerwehr Stolberg am 30.10.2020 zur Berufung als Ortswehrleiter vorgeschlagen und gewählt. Der Ortschaftsrat Stadt Stolberg stimmte der Wahl zu und befürwortet die Berufung des Kameraden in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.

 

Kamerad Metzner ist seit 01.05.1986 in der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Stolberg ehrenamtlich tätig. Seit 2002 steht er der OFW als Ortswehrleiter vor. Er hat die Ausbildung eines Zugführers, sein Dienstgrad ist Oberbrandmeister. Im Rahmen seines aktiven Dienstes hat Kamerad Metzner bisher an 18 Aus- und Fortbildungen teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen.

Laut Anhörung der Aufsichtsbehörde zur Funktionsübertragung in der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 15 Abs.4 BrSchG, erfüllt der Kamerad Metzner alle           Voraussetzungen zur Funktionsübertragung als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Stolberg. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 13          

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

13

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.           

 

 

 

 

Herr Rettig ernennt den Kameraden Metzner und übergibt die Berufungsurkunde und übermittelt seine Glückwünsche.