Sitzung: 30.06.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-360/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Südharz beschließt über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6
„Wohnbau am Bad“ im Ortsteil Roßla sowie die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen
Begründung:
Für das Gebiet westlich der Kiesgrube Roßla,
Flurstücke 70/127; 70/131; 366; 433 der Flur 4 der Gemarkung Roßla wird ein
Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der
aktuellen Fassung der Bekanntmachung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I Nr. 72 vom 10.11.2017 S. 3634)
aufgestellt.
Das Planungsziel besteht in der Entwicklung
eines Wohngebietes auf einer Gesamtfläche von ca. 3 Hektar am südöstlichen
Ortsrand von Roßla.
Die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Erörterung wird gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der
Vorentwurf des Bebauungsplans wird dafür im Sekretariat der Gemeinde Südharz
öffentlich ausgelegt sowie zur Einsichtnahme im Internet auf der Homepage der
Gemeinde Südharz bereitgestellt. Gleichzeitig werden die Behörden, sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden per Anschreiben von der
Planung informiert. Gemäß § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt,
deren Ergebnisse in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Maßnahmeträger / Vorhabenträger ist:
Herr Jörg Machoy,
Hallesche Straße 22,
06536 Südharz
Die mit der Planung und Realisierung
verbundenen Kosten werden durch den Maßnahmeträger auf der Grundlage einer noch
abzuschließenden städtebaulichen Vereinbarung getragen. Dem Investor ist
bekannt, dass sich das Plangebiet im Außenbereich befindet. Es ist davon
auszugehen, dass im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 6
auch der Flächennutzungsplan in diesem Bereich von landwirtschaftlicher Fläche
in Wohnbaufläche geändert werden muss. Der Investor erklärt sich bereit, auch
diese Nachfolgekosten zu übernehmen, um sicherzustellen, dass der Gemeinde
keine Aufwendungen entstehen.
Planungsziel:
Mit dem Bebauungsplan wird das
Ziel verfolgt, den Standort städtebaulich neu zu ordnen, um hier, im
unmittelbaren Anschluss an die im Zusammenhang bebaute Ortslage von Roßla,
weitere Wohnbebauung zu ermöglichen.
Der Entwurf zum B-Plan Nr. 6 bietet
Platz für 31 neue Einfamilienhäuser sowie eine Fläche von 1380 m² für einen
großen Spielplatz und Begegnungsplatz.
Auf Grund der von vielen
Bauwilligen im wachsenden Maße erwünschten ökologischen Bauweise wurde das
Plangebiet mit angemessen großen Baugrundstücken versehen, die durch die
Grundflächenzahl 0,4 und die maximale Geschossigkeit von 2 auch eine
weitflächige Verteilung der Wohnhäuser mit größeren Abständen ermöglicht, was
vor allem einer gegenseitigen Verschattung der Gebäude entgegenwirkt.
Die Wohnhäuser sollen alle
ausschließlich mit der neuesten Technik von Luftwasser-
Wärmepumpen versehen werden, um
regenerative Energien zum Heizen einzusetzen. Auf Gas oder Heizöl als
Brennstoff soll ganz verzichtet werden. Dachformen und Dachausrichtungen
sollten so gewählt werden, dass solare Energiegewinnung möglich ist.
Anlage: Diesem Aufstellungsbeschluss, liegt
eine erste Planungsunterlage im Anhang vor.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
12 |
0 |
1 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.