Sitzung: 30.06.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-361/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, die Kooperationsvereinbarung zum HATIX-Projekt mit der Harz AG (Projektträger)
fristgemäß, lt. Vereinbarung, bis zum 30.09.2021 zum Jahresende 2021 (31.12.2021) zu kündigen.
Begründung:
Die
Verkehrsanbindungen für Stolberg haben sich in den letzten Jahren nicht
verbessert oder erweitert. Wichtige ÖPNV-Verbindungen, z.B. nach Nordhausen,
Sondershausen oder zum Kyffhäuser gibt es nicht innerhalb des Projektes. Die
Angebot-Nutzen-Struktur des HATIX-Tickets ist für Übernachtungsgäste in
Stolberg nicht attraktiv genug. Weitere ÖPNV-Verbindungen nach Quedlinburg und
Harzgerode verkehren nur 1 - 2 Mal pro Tag, nach Harzgerode gibt es am
Wochenende kein Busangebot.
Der WTA-Ausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat, der Kündigung und dem Austritt aus dem HATIX-Projekt
zuzustimmen.
Stolberg
hatte in 2020 insgesamt, den Bereich der HVB betreffend,
1.124
Nutzer, die in Stolberg eingestiegen und ausgestiegen sind.
In
2019 waren es 1.004 Nutzer in Stolberg.
Bereich
HVB betrifft für die Linien nach Quedlinburg HVB 255 und nach Harzgerode HVB
254, die beide, wegen der für Busse gesperrten Brücke in Breitenstein, von
Stolberg aus über den Auerberg verkehren und von dort weiter Richtung
Harzgerode bzw. Quedlinburg.
Den
Hauptanteil und die höhere Nutzung mit jeweils mehr Linien zur Auswahl, haben
die größeren Harz-Städte, wie Wernigerode und Quedlinburg, mit fast 72 % aller
Nutzungen (WR) und fast 25 % (QLB). Im Bereich der VGS betrifft es die Linie
450 von Breitenstein über Stolberg, nach Berga und Sangerhausen u. zurück.
Von
der VGS liegt mir die Statistik/Erfassung der Nutzer für 2020 nicht vor.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 13
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
13 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.