Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13

Beschlusstext:

 

Der WTA- Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Gemeinde Südharz den Beitritt der Einheitsgemeinde Südharz in den Tourismusverband Südharz-Kyffhäuser zum nächstmöglichen Termin zu beschließen.

 

 

Begründung:

 

Die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis sind seit 2015 im Tourismusverband Südharz -Kyffhäuser organisiert. Zu den Mitgliedern gehören Kommunen, touristische Leistungsträger und auch Unterstützer, z.B. auch aus dem LK MSH. Der widmet sich dem Dachmarketing für die Region

Südharz Kyffhäuser, insbesondere im Bereich des Tourismus- und Regionalmarketings

sowie der Imagekommunikation. Um Synergiepotentiale zu erschließen, ist eine Kooperation

mit anderen Wirtschaftsbranchen möglich. Der Verein berät und unterstützt seine Mitglieder

in Fragen des Tourismus und Regionalmarketings. Der Tourismusverband Südharz Kyffhäuser verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins sowie etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. (gemeinnützig)

 

Die Region Südharz – Kyffhäuser grenzt direkt an die Gemeinde Südharz an und es ist von Vorteil, in diese Richtung Kooperationen zu entwickeln, zu pflegen und zu nutzen. Der Kyffhäuser ist ein überregional sehr bekanntes Ausflugsziel, mit dem man sich verbinden kann, um Synergien zu nutzen. Viele Orte, Einrichtungen und touristische Leistungsträger aus dem LK MSH sind bereits Mitglied im TV Südharz Kyffhäuser, z.B. Allstedt und Kelbra, Vorburg Allstedt, aus Stolberg das Café ALT, die Alte Posthalterei und das Naturresort Schindelbruch.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 13          

 

Ja-Stimmen für Rückstellung:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

13

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.