Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

 

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, die angefügte

 

3. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Südharz.

 

 

Begründung:                                  

 

Der Gemeinderat beschloss am 22.02.2017 bzw. 31.01.2018, 24.02.2021 eine geänderte Entschädigungssatzung.

Mit der vorliegenden Änderung der Satzung sollen Ortswehrleiter mit mehreren unselbständigen Standorten eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € erhalten.

Die Änderung der Entschädigungssatzung erfolgt nach Beratung der Gemeindewehrleiter vom 21.03.2021.

Als Anlage wird der § 3 der Entschädigungssatzung mit seinem Wortlaut angefügt. Die Änderung besteht in der Aufnahme eines weiteren Satzes (§ 3 (1) vorletzter Satz).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 13          

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

10

0

3

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.