Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Einberufung einer
Lenkungsrunde für die Maßnahme - Fortschreibung integriertes
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) im OT Stadt Stolberg (Harz), im Rahmen des
Förderprogramms städtebaulicher Denkmalschutz.
Begründung:
In der Lenkungsrunde werden organisatorische Aspekte besprochen und abgestimmt, wie beispielsweise die Methodik, die Vorgehensweise und der Ablauf. Es können Hinweise und Anregungen zu Schwerpunkten, Akteuren, Methodik und Vorgehensweise, sowie Ablauf gegeben werden.
Die Lenkungsrunde sollte aus maximal 10 Personen bestehen.
Folgende Personen sind derzeit vorgesehen:
● Bearbeiter ISEK des Bauamtes der Gemeinde Südharz – Herr Kügler und Herr Reime
● Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister der Stadt Stolberg, als Vertreter des OT Stadt Stolberg (Harz) - Frau Wiedemann, Herr Jäger, Herr Kienzl und Herr Franke
● DSK (als beauftragte Firma) – Herr Dunger und Frau Mengewein
- Moderiert und protokoliert die Treffen der Lenkungsrunde
- für die Vor- und Nachbereitung der Treffen zuständig
weitere vorgesehene Personen:
Einladung der Vorsitzenden des Vereins der Gewerbetreibenden im OT Stadt Stolberg (Harz), Frau Witte in die Lenkungsrunde.
Es wäre wünschenswert, wenn sich auch Vertreter des Gemeinderates innerhalb der Lenkungsrunde engagieren und mitarbeiten.
Diese sollten lediglich innerhalb der Sitzung ernannt werden.
Vorschlag:
Der Lenkungsrunde könnten weitere Befugnisse wie die Maßnahmen Ausarbeitung und Vorbereitung der beschließenden Teile für den Gemeinderat übertragen werden.
Die Lenkungsrunde besteht bis zu der vom Gemeinderat beschlossenen Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) des OT Stadt Stolberg (Harz).
Am 12.05.2021 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Südharz, den Auftrag zur Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Stadt Stolberg (Harz) im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ an die
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Kleine Klaustr. 2 in 06108 Halle (Saale) zu einer Auftragssumme in Höhe von 26.884,24 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 13
Ja-Stimmen für Rückstellung: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
13 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.