Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die
anliegende Neufassung der
“Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die Niederschlagswasserbeseitigung“ (Niederschlagswassergebührensatzung) für Ihre Ortsteile Rottleberode, Stadt Stolberg (Harz), Agnesdorf, Questenberg und Schwenda.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Begründung:
In der Gemeinde
Südharz werden derzeit keine Niederschlagswassergebühren erhoben. Die
Niederschlagswasserbeseitigung in den Ortsteilen Stadt Stolberg, Rottleberode, Agnesdorf, Questenberg und Schwenda erfolgt derzeit zu
Lasten des
Haushaltes der Gemeinde Südharz.
Ab dem 1.1.2020
sollen gemäß den Regelungen des
§ 5 KAG-LSA kostendeckende
Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben werden. Hierzu ist zunächst gemäß § 2 KAG-LSA
eine Satzung zu erlassen.
Am 18.12.2019 hat
der Gemeinderat der Gemeinde Südharz bereits eine Ankündigungsbeschlussfassung für die
Niederschlagswassergebührensatzung
beschlossen. Im damaligen Beschluss wurde aufgenommen, dass die maximale Niederschlagswassergebühr 1,00 €/m² betragen soll.
Die nunmehr kalkulierte Niederschlagswassergebühr beträgt
0,23 €/m² und wird in § 5 Gebührensätze der
Niederschlagswasserbeseitigungssatzung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 11
Ja-Stimmen für Rückstellung: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
11 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.