Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Einberufung einer Lenkungsrunde für die Maßnahme - Fortschreibung integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) im OT Stadt Stolberg (Harz), im Rahmen des Förderprogramms städtebaulicher Denkmalschutz.

 

Begründung:

Der Gemeinderat hat mit Beschlussvorlage 21-113/2020 - 26.02.2020, sowie 21-330/2021 - 26.05.2021, die Liste der gemeindlichen Maßnahmen „Denkmalschutz“ für den OT Stadt Stolberg beschlossen. Auf dieser Liste war unteranderen auch die - Fortschreibung Stadtentwicklungskonzept Stadt Stolberg.

 

Am 12.05.2021, Bau21-095/202 beschloss der Bau-und Vergabeausschuss der Gemeinde Südharz, den Auftrag zur Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die Stadt Stolberg (Harz) im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ an die

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Kleine Klaustr. 2 in 06108 Halle (Saale) zu einer Auftragssumme in Höhe von 26.884,24 € zu vergeben.

 

In einer Videokonferenz als Auftaktberatung am 10.06.2021 nahmen Herr Kügler, Herr Reime von der Gemeinde Südharz, die 2 zuständigen Bearbeiter der DSK (beauftragtes Unternehmen) und der Ortsteilbürgermeister Herr Franke als Vertreter der Stadt Stolberg teil.

 

Über die folgenden Punkte wurde dabei mit Herrn Franke beraten und argumentiert: Ablaufplan, Inhalte/Datenabfrage, Beteiligungsformate, Maßnahmen (Grundlage Fortsetzungsantrag) und Allgemeines.

Die Lenkungsrunde soll lediglich bis zum Beschluss des Gemeinderates, über die ausgearbeitete Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der OT Stadt Stolberg (Harz) bestehen.

 

Die Lenkungsgruppe bespricht keine genauen und detaillierten Inhalte, wie beispielsweise Maßnahmen oder Inhalte von Kapiteln. 

 

In der Lenkungsrunde werden organisatorische Aspekte besprochen und abgestimmt, wie beispielsweise die Methodik, die Vorgehensweise und der Ablauf. Es können Hinweise und Anregungen zu Schwerpunkten, Akteuren, Methodik und Vorgehensweise, sowie zu dem Ablauf gegeben werden.

 

Die Lenkungsrunde sollte aus maximal 10 Personen bestehen.

 

Folgende Personen sind derzeit vorgesehen:

 

     Bearbeiter ISEK des Bauamtes der Gemeinde Südharz – Herr Reime

 

     Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister der Stadt Stolberg, als Vertreter des OT Stadt Stolberg (Harz) - Frau Wiedemann, Herr Jäger, Herr Kienzl und Herr Franke

 

     DSK (als beauftragte Firma) – Herr Dunger und Frau Mengewein

-       Moderiert und protokoliert die Treffen der Lenkungsrunde

-       für die Vor- und Nachbereitung der Treffen zuständig

 

weitere vorgesehene Personen:

 

Einladung der Vorsitzenden des Vereins der Gewerbetreibenden im OT Stadt Stolberg (Harz), Frau Witte in die Lenkungsrunde.

 

Es wäre wünschenswert, wenn sich auch Vertreter des Gemeinderates innerhalb der Lenkungsrunde engagieren und mitarbeiten.

Diese sollten lediglich innerhalb der Sitzung ernannt werden.

 

Vorschlag:

Der Lenkungsrunde könnten weitere Befugnisse wie die Maßnahmen Ausarbeitung und Vorbereitung der beschließenden Teile für den Gemeinderat übertragen werden.

 

Hinweis:

Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme die mit Mitteln des Förderprogrammes städtebaulicher Denkmalschutz für den OT Stadt Stolberg finanziert wird. Dabei ist zu beachten das die Fördermittel aus dem Haushaltsjahr 2019 stammen, welche bereits abgerufen worden. Für die Bereitstellung der Fördermittel fallen Zinsen an. Die Verwaltung weist daraufhin, dass die Mittel so schnell als möglich abzuarbeiten sind.

 

 Anlage:

-       Protokoll DSK 10.06.2021

-       E-Mail DSK- Erläuterung Lenkungsrunde

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 11          

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

11

0

0

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.