Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die anliegende Neufassung der

“Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenerstattungen für die Niederschlagswasserbeseitigung“ (Niederschlagswassergebührensatzung) für Ihre Ortsteile Rottleberode, Stadt Stolberg (Harz), Agnesdorf, Questenberg und Schwenda.

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

 

Begründung:

In der Gemeinde Südharz werden derzeit keine Niederschlagswassergebühren erhoben. Die Niederschlagswasserbeseitigung in den Ortsteilen Stadt Stolberg, Rottleberode, Agnesdorf, Questenberg und Schwenda erfolgt derzeit zu Lasten des Haushaltes der Gemeinde Südharz.

 

Ab dem 1.1.2020 sollen gemäß den Regelungen des § 5 KAG-LSA kostendeckende Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben werden. Hierzu ist zunächst gemäß § 2 KAG-LSA eine Satzung zu erlassen.

 

Am 18.12.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Südharz bereits eine Ankündigungsbeschlussfassung für die Niederschlagswassergebührensatzung beschlossen. Im damaligen Beschluss wurde aufgenommen, dass die maximale Niederschlagswassergebühr 1,00 €/m² betragen soll.

 

Die nunmehr kalkulierte Niederschlagswassergebühr beträgt 0,23/m² und wird in § 5 Gebührensätze der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    14

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

10

2

2

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.