Sitzung: 27.10.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 21-432/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Südharz beschließt die als
Anlage beigefügte
2. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Südharz über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die Nutzung von Mehrzweckgebäuden,
Dorfgemeinschaftshäusern und Festplätzen.
Begründung:
Die zum 01.01.20215 in Kraft getretene Satzung der Gemeinde Südharz über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung von Mehrzweckgebäuden, Dorfgemeinschaftshäusern und Festplätzen, mit 1. Änderung der Anlage 1 vom 15.05.2019, soll auf Grund von Änderungen einzelner Objekte wie folgt angepasst werden:
Änderung betreffend des OT
Breitungen
Das in der Anlage 1 benannte Gebäude „Alte Schule“, Breitunger Oberdorf 19 im OT Breitungen der Gemeinde Südharz, wurde im Jahr 2019 veräußert und steht somit für eine Vermietung nicht mehr zur Verfügung. Dieses Objekt ist aus der Anlage 1 der Satzung zu streichen.
Änderung betreffend OT
Schwenda
Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in der Baracke am Festplatz im OT Schwenda der Gemeinde Südharz, schlägt der Ortsbürgermeister Herr Schade vor, das Objekt den Bürgern von Schwenda auch für private Feierlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Mit der Sanierung der Baracke wurden im Innenbereich die Toilettenanlagen und die elektrischen Anlagen erneuert sowie eine kleine Bühne und ein neuer Tresen eingebaut. Im Außenbereich wurde die Holzverkleidung erneuert. Damit erfuhr das Objekt eine große Aufwertung.
Dieses Objekt ist mit dem Namen „Festhalle am Festplatz“ in die Anlage 1 der Satzung aufzunehmen. Die Gebühren für die Vermietung der „Festhalle“ sollen nach Vorschlag von Herrn Schade den Gebühren der Vermietung für das „Haus des Gastes“ entsprechen.
Änderung betreffend OT Roßla
Mit der Beschlussvorlage vom 15.05.2019, Vorlage-Nr. 21-643/2019, welche als Anlage beigefügt ist, wurden für die Vergabe von Räumlichkeiten im Schloß Roßla, Benutzungsgebühren beschlossen. Die beschlossenen Nutzungsgebühren für die Räume im Schloß Roßla, Großer Saal mit Thekenraum und Kleiner Saal (Ratssaal), sind ebenfalls in die Anlage 1 der Satzung aufzunehmen. Der „Weiße“ Saal, der zwischenzeitlich in einem sehr schlechten Zustand ist, kann für öffentliche oder private Veranstaltung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden und wird somit nicht in die Anlage 1übernommen.
Dafür bedarf es einer Änderung der Anlage 1 zur Satzung für die Nutzung von Mehrzweckgebäuden, Dorfgemeinschaftshäusern und Festplätzen Gemeinde Südharz. Aus den Änderungen ergibt sich die neue Anlage 1 mit der Auflistung der jeweiligen Gebühren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
12 |
0 |
2 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ..... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.