Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlusstext:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Rottleberode an den Wasserverband „Südharz“ zu übertragen.

In Abstimmung mit dem Wasserverband „Südharz“ wird der Vertrag mit den Bedingungen zu Abgabe der Abwasserentsorgung für den OT Rottleberode erarbeitet und dem Gemeinderat zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.

Folgende Bedingungen für die Übertragung der Aufgabe werden festgelegt und sind ggf. sinngemäß in den Vertrag einzuarbeiten:

1.) Für den Zeitraum 2022-2024 wird ein separates Gebührengebiet auf Grundlage der bisherigen Gebührensatzung für den OT Rottleberode gebildet. Sollte sich aus der zu erstellenden Kalkulation eine höhere Gebühr als im sonstigen Verbandsgebiet des Wasserverbandes „Südharz“ ergeben, wird diese als maximale Verbrauchsgebühr festgelegt.

2.) Der §5 der Verbandssatzung des Wasserverbandes „Südharz“ wird insofern geändert, dass zukünftig ausschließlich die Einwohnerzahl für die Stimmverteilung maßgeblich ist. Die gesonderte Regelung bezüglich der Stadt Sangerhausen ist zu streichen.

3.) Im Rahmen der Übertragung der Aufgabe wird für die Abwassereinrichtung ein Kaufpreis vereinbart. Dieser ist bestenfalls komplett und schnellstmöglich wieder in die Infrastruktur der Ortschaft Rottleberode zu investieren.

4.) Bezüglich des Personalüberganges sind entweder Ausgleichszahlungen zu vereinbaren oder das Personal ist direkt zu übernehmen.“

 

Begründung:                                  

 

Die Gemeinde Südharz betreibt die Abwasserbeseitigung für ihren Ortsteil Rottleberode.

 

Mit Auflösung des Kommunalen Eigenbetriebes Südharz zum 31.12.2016 ist die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Gemeinde Südharz als Rechtsnachfolgerin übergegangen.

Somit ist seit 01.01.2017 die Gemeinde Südharz in den o. g. Ortsteil für die Abwasserbeseitigung zuständig.

 

Am 18.02.2019 fand eine Beratung beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hinsichtlich der der Ausreichung von Fördermitteln für den Wasserverband „Südharz“ statt. Im Rahmen dieser Beratung wurde nachdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde Südharz die die Teile der Trinkwasserversorgung in den Wasserverband einbringen möge welche derzeit von der Verbandssatzung noch nicht umfasst sind.

 

Mit Datum vom 27.02.2019 erging an den Wasserverband „Südharz“ ein Schreiben des Referates Abwasser im Landesverwaltungsamt über die Zusicherung von Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben. Unter Ziffer IV dieses Schreibens wird unter anderem erläutert, dass diese Zusicherung unter folgender Auflage erteilt wird:

 

1.    Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Südharz hinsichtlich der Ortsteile Agnesdorf und Questenberg an den Wasserverband „Südharz“

 

2.    Übertragung der Aufgabe der Wasserversorgung der Gemeinde Südharz hinsichtlich des Ortsteils Uftrungen an den Wasserverband „Südharz“

 

3.    Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Südharz hinsichtlich der Ortsteile Rottleberode und Stolberg an den Wasserverband „Südharz“ oder anstelle der vollständigen und dauerhaften Übertragung der Aufgabe rechtswirksam eine organisatorische Alternative zu vereinbaren, die wirtschaftlich mindestens gleichwertig ist und für mindestens 15 Jahr die Aufgabenwahrnehmung durch eine leistungsfähige Betriebs- und Geschäftsführung gewährleistet.

 

Zum 01.01.2021 hat die Gemeinde Südharz die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für die Ortschaften Agnesdorf und Questenberg wirksam in den Wasserverband „Südharz“ übertragen.

 

Noch nicht übertragen wurde die Aufgabe der Abwasserbeseitigung der Ortschaft Rottleberode. Gemäß Beschluss der 87. Verbandversammlung vom 05.02.2021, ist der Wasserverband „Südharz“ grundsätzlich bereit die Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Rottleberode zu übernehmen.

 

Diese Aufgabenübertragung sollte gemäß der Zusicherung zum 01.01.2022 wirksam werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend:    13

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

7

2

4

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../...  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.