Sitzung: 24.11.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 21-231/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die
Schmutzwassergebührenkalkulation
der Firma Allevo Kommunalberatung, Dammsteinstraße 9, 08468 Reichenbach (Vogtland) für das Einleiten von Schmutzwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage für den OT Stadt Stolberg (Harz) der Gemeinde Südharz, vom 15.02.2021.
Die Gebührenkalkulationen der Firma Allevo sind als Anlage beigefügt.
Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 1 KAG LSA erhebt die Gemeinde "Südharz" im
Bereich Abwasserbeseitigung als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme
öffentlicher Einrichtungen erforderlichen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen
soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht überschreiten.
Gemäß § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen
Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Weichen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten
Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre
ausgeglichen werden.
In diesem Jahr erfolgte die Nachkalkulation der Jahre 2013 – 2016 / 2017
- 2019 und eine Vorauskalkulation für die Jahre 2020 bis 2022 für die
Schmutzwasserbeseitigung im OT Stadt Stolberg. Diese Kalkulation wurde von der
Firma ALLEVO Kommunalberatung, Reichenbach, erstellt und ist dieser Beschlussvorlage
als Anlage beigefügt.
Die Kalkulation wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung der
Gemeinde Südharz am 23.02.2021 ausführlich vorberaten.
Mit Ausgleich der Kostenunter- und überdeckungen der Jahre 2013 - 2019
wurde für die Jahre 2020 bis 2022 eine
-
Grundgebühr
in Höhe von 7,93 €/Monat und Grundstücksanschluss (unverändert)
-
Mengengebühr
von 1,27 €/m³ (zuvor 1,89 €/m³)
ermittelt.
Die beigefügte Kalkulation 2020 - 2022 bildet die Grundlage für die
„Satzung der Gemeinde Südharz über die Erhebung von Gebühren für die zentrale
Entwässerung von Schmutzwasser sowie über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“
(Schmutzwassergebührensatzung).
Die Nachkalkulation für den Zeitraum 2013 – 2016 erfolgte durch die
Forderung des Ortsbürgermeisters.
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung sind fehlerhafte nicht abgewickelte
Überdeckungen nicht mehr zu berücksichtigen; dies gelte auch für Fehler, die
erst zu einem Zeitpunkt erkannt wurden, in dem die Fünfjahresfrist bereits
abgelaufen ist.
Die Fünfjahresfrist beginnt am Ende des jeweiligen
Kalkulationszeitraumes zu laufen. Entsprechend ist der Kalkulationszeitraum
2013 – 2016 verjährt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
10 |
1 |
4 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.