Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlusstext:

Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die

 

Schmutzwassergebührenkalkulation

 

der Firma Allevo Kommunalberatung, Dammsteinstraße 9, 08468 Reichenbach (Vogtland) für das Einleiten von Schmutzwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage für den OT Stadt Stolberg (Harz) der Gemeinde Südharz, vom 15.02.2021.

 

Die Gebührenkalkulationen der Firma Allevo sind als Anlage beigefügt.

 

Begründung:

Gemäß § 5 Abs. 1 KAG LSA erhebt die Gemeinde "Südharz" im Bereich Abwasserbeseitigung als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erforderlichen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht überschreiten.

 

Gemäß § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden.

 

In diesem Jahr erfolgte die Nachkalkulation der Jahre 2013 – 2016 / 2017 - 2019 und eine Vorauskalkulation für die Jahre 2020 bis 2022 für die Schmutzwasserbeseitigung im OT Stadt Stolberg. Diese Kalkulation wurde von der Firma ALLEVO Kommunalberatung, Reichenbach, erstellt und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Kalkulation wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung der Gemeinde Südharz am 23.02.2021 ausführlich vorberaten.

 

Mit Ausgleich der Kostenunter- und überdeckungen der Jahre 2013 - 2019 wurde für die Jahre 2020 bis 2022 eine

 

-       Grundgebühr in Höhe von 7,93 €/Monat und Grundstücksanschluss (unverändert)

-       Mengengebühr von 1,27 €/m³ (zuvor 1,89 €/m³)

 

ermittelt.

 

Die beigefügte Kalkulation 2020 - 2022 bildet die Grundlage für die „Satzung der Gemeinde Südharz über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Entwässerung von Schmutzwasser sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“ (Schmutzwassergebührensatzung).

 

Die Nachkalkulation für den Zeitraum 2013 – 2016 erfolgte durch die Forderung des Ortsbürgermeisters.

 

Gemäß der aktuellen Rechtsprechung sind fehlerhafte nicht abgewickelte Überdeckungen nicht mehr zu berücksichtigen; dies gelte auch für Fehler, die erst zu einem Zeitpunkt erkannt wurden, in dem die Fünfjahresfrist bereits abgelaufen ist.

Die Fünfjahresfrist beginnt am Ende des jeweiligen Kalkulationszeitraumes zu laufen. Entsprechend ist der Kalkulationszeitraum 2013 – 2016 verjährt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des

Bürgermeisters: 19             

davon anwesend: 15

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

10

1

4

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../..  Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.