Sitzung: 24.11.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 21-232/2020
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die
Schmutzwassergebührenkalkulation
der Firma Institut für Public Management am Institut für Prozeßoptimierung und Informationstechnologien GmbH, Boxhagener Straße 119, 10245 Berlin für das Einleiten von Schmutzwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage für den OT Rottleberode der Gemeinde Südharz.
Die Gebührenkalkulation der Firma IPM ist als Anlage beigefügt.
Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 1 KAG LSA erhebt die Gemeinde "Südharz" im
Bereich Abwasserbeseitigung als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme
öffentlicher Einrichtungen erforderlichen Benutzungsgebühren. Das
Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch
nicht überschreiten.
Gemäß § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen
Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Weichen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten
Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre
ausgeglichen werden.
In diesem Jahr erfolgte die Nachkalkulation der Jahre 2013 – 2016 / 2017
- 2019 und eine Vorauskalkulation für die Jahre 2020 bis 2022 für die
Schmutzwasserbeseitigung im OT Rottleberode. Diese Kalkulation wurde von der
Firma Institut für Public Management am Institut für Prozeßoptimierung und
Informationstechnologien GmbH, Berlin erstellt und ist dieser Beschlussvorlage
als Anlage beigefügt.
Die Kalkulation wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am
23.02.2021 ausführlich vorberaten.
Mit Ausgleich der Kostenunter- und überdeckungen der Jahre 2013 - 2019
wurde für die Jahre 2020 bis 2022 eine
-
Grundgebühr
in Höhe von 7,06 €/Monat und Benutzereinheit (unverändert)
-
Mengengebühr
von 1,43 €/m³ Variante 7 – Festlegung durch den Ortschaftsrat (zuvor 1,40 €/m³)
ermittelt.
Die beigefügte Kalkulation 2020 - 2022 bildet die Grundlage für die
„Satzung der Gemeinde Südharz über die Erhebung von Gebühren für die zentrale
Entwässerung von Schmutzwasser sowie über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung von so genannten „Bürgermeisterkanälen“
(Schmutzwassergebührensatzung).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
9 |
0 |
6 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.