Sitzung: 24.11.2021 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 21-466/2021
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der Gemeinde Südharz beschließt die Beantragung zur
Fortführung des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ (ehemals „Städtebaulicher Denkmalschutz
zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“) für das Programmjahr 2022
(Haushaltsjahre 2022-2026).
Ein Teil der beantragten Mittel soll der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur weiteren Sanierung des Schlosses zu Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Der Ortsteil Stadt Stolberg (Harz) hat seit 1991 die Möglichkeit Fördermittel im Rahmen des o.g. Förderprogramms in Anspruch zu nehmen. Die Beantragung der Mittel erfolgt jeweils pro Programmjahr für 5 Haushaltsjahre.
Für den im Vorjahr gestellten Antrag für das
Programmjahr 2021 liegt bisher vom Fördermittelgeber noch kein
Bewilligungsbescheid vor.
Durch die erneute Beantragung der
Fortführung des Förderprogramms besteht die Möglichkeit wichtige kommunale
Maßnahmen durchzuführen und die Sanierung des Schlosses Stolberg und weitere
Vorhaben zu unterstützen.
Hinsichtlich der zukünftigen Finanzierung / Unterstützung des Vorhabens der Sanierung des Schlosses Stolberg, sind Mittel auf der Grundlage derzeitig vorliegender Informationen von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eingestellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
14 |
1 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../.. Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.