Sitzung: 17.02.2022 Ortschaftsrat Kleinleinungen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 06-008/2022
Einbringer: |
Ortsbürgermeisterin |
Gesetzliche Grundlagen: |
§ 84 (1) KVG LSA |
Beschlusstext:
Der Ortschaftsrat Kleinleinungen fordert die Gemeinde Südharz auf, in die gemeindeeigene Immobilie „Dorfgemeinschaftshaus“, Am Ring 12, eine Zentralheizung einzubauen und die sanitären Einrichtungen wiederherzustellen.
Begründung:
1.
Im Zuge des Sanierungsstaus wird der Wert
dieser Immobilie zunehmend gemindert
2.
Die Nutzungsmöglichkeiten der Räume sind
durch die fehlenden Toiletten stark eingeschränkt
3.
Der Einbau von Toiletten macht nur Sinn,
wenn die Leitungen im Winter frostsicher sind
4.
Die Räume des Hauses werden von der FFW
Kleinleinungen, dem Dorfverein und der Seniorinnengruppe genutzt. Außerdem
möchten wir einen Freizeitraum herrichten, in dem sich die Dorfjugend unter
Aufsicht aufhalten kann.
5.
Seit Jahren steht der Neubau eines
FFW-Gerätehauses ganz oben auf der Sanierungsliste für Kleinleinungen. Da dies
vermutlich noch schwieriger zu realisieren ist, unsere FFW jedoch sehr guten
Personalzuwachs aufweist, möchten wir unseren Mitgliedern wenigstens
funktionsfähige Toiletten ermöglichen, wenn sie sich zu Versammlungen im
Dorfgemeinschaftshaus treffen.
Wir bitten die Gemeinde außerdem zu prüfen, ob für diese Maßnahmen evtl.
Fördermittel aus dem Programm „Dorferneuerung“ (oder anderen, z.B. energetische
Sanierung) beantragt werden können, da damit evtl. auch gleich die alten
Holzfenster erneuert werden könnten – und falls ja, bitten wir darum, diese zu
beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates einschl. der
Ortsbürgermeisterin: 6
davon anwesend: 3
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
3 |
0 |
0 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt waren ../.. Mitglieder des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.