Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Einbringer:  

Ortsbürgermeisterin            

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 84 (1) KVG LSA

 

Beschlusstext:

 

Der Ortschaftsrat Kleinleinungen fordert die Gemeinde Südharz auf, in die gemeindeeigene Immobilie „Dorfgemeinschaftshaus“, Am Ring 12, eine Zentralheizung einzubauen und die sanitären Einrichtungen wiederherzustellen.

 

Begründung:                                  

 

1.    Im Zuge des Sanierungsstaus wird der Wert dieser Immobilie zunehmend gemindert

2.    Die Nutzungsmöglichkeiten der Räume sind durch die fehlenden Toiletten stark eingeschränkt

3.    Der Einbau von Toiletten macht nur Sinn, wenn die Leitungen im Winter frostsicher sind

4.    Die Räume des Hauses werden von der FFW Kleinleinungen, dem Dorfverein und der Seniorinnengruppe genutzt. Außerdem möchten wir einen Freizeitraum herrichten, in dem sich die Dorfjugend unter Aufsicht aufhalten kann.

5.    Seit Jahren steht der Neubau eines FFW-Gerätehauses ganz oben auf der Sanierungsliste für Kleinleinungen. Da dies vermutlich noch schwieriger zu realisieren ist, unsere FFW jedoch sehr guten Personalzuwachs aufweist, möchten wir unseren Mitgliedern wenigstens funktionsfähige Toiletten ermöglichen, wenn sie sich zu Versammlungen im Dorfgemeinschaftshaus treffen.

Wir bitten die Gemeinde außerdem zu prüfen, ob für diese Maßnahmen evtl. Fördermittel aus dem Programm „Dorferneuerung“ (oder anderen, z.B. energetische Sanierung) beantragt werden können, da damit evtl. auch gleich die alten Holzfenster erneuert werden könnten – und falls ja, bitten wir darum, diese zu beantragen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Ortschaftsrates einschl. der

Ortsbürgermeisterin: 6                   

davon anwesend: 3

 

Ja-Stimmen:                  

Nein-Stimmen:                         

Enthaltungen:

3

0

0

           

Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt waren ../..  Mitglieder des Ortschaftsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.