Sitzung: 22.02.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 21-502/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Südharz beschließt die in der beiliegenden Liste aufgeführten
außerplanmäßigen und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und nimmt
die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
unterhalb der Wertgrenze zur Kenntnis.
Begründung:
Mit dem
Jahresabschluss sind mehrere über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen gemäß § 105 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu
buchen (Anlage 1). Diese betreffen in der Regel Abschlussbuchungen in den
Abschreibungskonten. Die Liste enthält alle Anordnungen unabhängig der
bestehenden Wertgrenzen. Zu den Anordnungen oberhalb der Wertgrenzen sind
entsprechende Erläuterungen beigefügt. Im Sinne der Vollständigkeit werden alle
zu buchenden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
mitgeteilt. Nachrichtlich werden die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen als Anlage 2 beigefügt, welche nicht mehr notwendig waren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
13 |
0 |
3 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.