Sitzung: 22.02.2022 Gemeinderat Südharz
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 21-503/2022
Beschlusstext:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Südharz beschließt, gemäß § 19
Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, dass für das
Haushaltsjahr 2014 die folgenden Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen für übertragbar erklärt werden.
Begründung:
Im Zuge des Jahresabschlusses entstehen Übertragungen nach § 19 der
Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, wenn:
1.
Rechnungen
im laufenden Haushaltsjahr (hier 2014) angeordnet werden, die eigentliche
Bezahlung aber erst im Folgejahr (hier 2015) erfolgt. Hier wurde eine
entsprechende Rechtsverpflichtung eingegangen, welche eine Auszahlung im
Folgejahr erfordert.
2.
Die
Mittel im laufenden Haushaltsjahr nicht verwendet wurden und im folgenden
Haushaltsjahr zur Verfügung stehen sollen.
Die Übertragung
setzt voraus, dass die Mittel im Folgejahr zur Verfügung stehen. Im laufenden
Haushaltsjahr wird der Haushaltsansatz entsprechend fortgeschrieben
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates einschl. des
Bürgermeisters: 19
davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: |
14 |
0 |
2 |
Aufgrund des § 33 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) waren ../... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.